1200/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bleiberecht für Kinder und Jugendliche

 

 

Die Zeitungsberichte der letzten Wochen haben gezeigt: Aufgrund der derzeitigen Demographie der österreichischen Gesellschaft wird das Pensionssystem und auch das Sozialsystem in Zukunft in dieser Form nicht mehr finanzierbar sein. Österreich weist eine alternde Bevölkerungsstruktur einer zu geringen Geburtenrate auf. Es ist somit unumstritten, dass Österreich für seine wirtschaftliche, soziale und politische Zukunftsfähigkeit junge Menschen braucht, die in Österreich leben und arbeiten.

 

Das Fremdenrecht dient derzeit jedoch als Abwehrmechanismus gegen den Zuzug von MigrantInnen, was auch anhand der sinkenden Einbürgerungsraten feststellbar ist. Selbst langjährig hier integrierte Familien will man damit möglichst wieder außer Landes schaffen. Das zeigen zahlreiche Beispiele der letzten Monate, wie z.B. die Ausweisung der Familie Zogaj oder der Familie Karrica. Die Kinder dieser Familien waren gut integriert, sind lange Zeit in Österreich in die Schule gegangen und/oder machen eine Ausbildung. Schon in ein paar Jahren hätten diese Kinder und Jugendliche Berufe ergriffen und hätten auch wirtschaftlichen ihren Beitrag in die österreichische Gesellschaft geleistet. Es ist widersinnig zuerst in die Ausbildung dieser Kinder und Jugendlichen zu investieren und sie dann abzuschieben bevor sie noch Gelegenheit hatten einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Das ist vor allem auch wirtschaftlicher Unsinn, der Steuergeldverschwendung bedeutet. Österreichs Zukunftsfähigkeit wird gefährdet, wenn hier aufgewachsene, ausgebildete und integrierte Jugendliche außer Landes gewiesen werden. Wir schieben die Zukunft unseres Landes ab und reden gleichzeitig über eine Rot-Weiß-Rot Karte, die qualifizierte MigrantInnen nach Österreich holen soll.


Aus diesem Grund sollen diese integrierten Kinder und Jugendliche, die strafgerichtlich unbescholten sind, in der Schule bzw. in Ausbildung sind, sofern ein Asylverfahren anhängig war, sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen und seit mindestens 5 Jahren in Österreich aufhältig sind, eine faire Chance im Rahmen des Bleiberechts gewährt werden. Sie und ihre Eltern sollen für zwei Jahre eine Niederlassungsbewilligung unbeschränkt erhalten. Der Arbeitsmarktzugang würde es den Familien ermöglichen, für sich selbst zu sorgen, einen Beitrag zu leisten und sich eine Zukunft aufzubauen. Zudem würde das eine zukunftsorientierte Lösung  für die rund 14.500 Altfälle im Asylverfahren bedeuten und damit das Asylwesen schlagartig entlastet.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Niederlassungsgesetzes vorzulegen, die für integrierte - bereits seit 5 Jahren in Österreich lebende - Kinder und Jugendliche eine Bleiberechtsregelung und hierfür für sie und ihre Eltern eine Niederlassungsbewilligung samt Zugang zum Arbeitsmarkt auf zwei Jahre festlegt.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.