1223/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.07.2010
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mayerhofer, Vilimsky, Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend rechtzeitige Vorlage des Sicherheitsberichts

 

 

In den Jahren vor dem Jahr 2006 lag der jährliche Bericht über die innere Sicherheit der Bundesregierung gemäß § 93 Sicherheitspolizeigesetz immer zwischen Juni und Oktober dem Parlament vor.

 

Aus sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Sicherheitsbericht 2006 nicht wie erwartet im genannten Zeitraum des Jahres 2007 vorgelegt, sondern erst Ende Jänner 2008. Der Sicherheitsbericht 2007 wurde erst am 17. Februar 2009, der Sicherheitsbericht 2008 wurde am 25. November 2009 an das Parlament übermittelt.

Die Behandlung der Berichte konnte somit nicht sinnvoll in einem zeitlichen Naheverhältnis zum berichteten Jahr stattfinden.

 

Da es sich bei dieser Vorgehensweise, nicht zuletzt durch die Bundesministerin für Inneres, um eine grobe Missachtung des Parlaments und damit der gewählten Volksvertreter handelt, muss es zur Festsetzung eines Vorlagezeitpunkte für den Sicherheitsbericht kommen.

 



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem National- und dem Bundesrat jährlich bis zum September den Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten, damit dieser Bericht rechtzeitig behandelt werden kann.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.