1233/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Standardisierte Produktinformation (Klipp-und-Klar-Informationen) für alle Versicherungskunden“

 

Versicherungsprodukte sind vielfach kompliziert und die Versicherungsbedingungen für die Versicherungsnehmer teilweise schwer verständlich. Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten etc. werden oft von vielen Versicherungsnehmern nicht verstanden und falsch eingeschätzt. Dies liegt beispielsweise auch bei Rechtsschutzversicherungen vor.

 

Wer sein Recht einklagen muss oder sich gegen Angriffe zu Wehr setzen muß und dabei auf seine Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten eine böse Überraschung. So das Ergebnis eines AK Tests unter 17 Rechtschutzversicherungen. Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen sieben Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus. Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung, Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen. Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und – wie in der Werbung versprochen – umfassend versichert zu sein.

 

Die Informationen vor und bei Vertragsabschluss, sowie die Versicherungsbedingungen sind oft zu kompliziert und für die Versicherungskunden schwer durchschaubar. Diese Problemstellungen ergeben sich bei allen Versicherungssparten und Versicherungsverträgen. Gerade auch diese AK-Untersuchung untermauert die Notwendigkeit einer Standardisierung der Produktinformation für Versicherungen. Ähnlich wie es in Deutschland schon längst üblich ist, sollten alle Versicherungskunden auch in Österreich in einem standardisierten „Produktinformationsblatt“ – zirka zwei Seiten im Umfang – alle wichtigen Informationen „klipp und klar“ finden. Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, sollte ein einheitlicher Standard dafür vorgegeben werden, dessen Mindestanforderung EU-weit vorzugeben sind, damit Wettbewerbsnachteile und –verzerrungen für die österreichische Versicherungswirtschaft vermieden werden. Die Europäische Kommission arbeitet zur Zeit an einer legistischen Maßnahme zum Vertrieb und den damit verbundenen Informationspflichten von Anlageprodukten für Privatkunden.

Für Verbraucherkredite sind bereits einheitliche europäische Standardinformationen nach dem Verbraucherkreditgesetz vorgeschrieben. Dieses enthält nicht nur umfassende Informationen über die Kosten, sondern auch über die Kreditbedingungen. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde unter anderem Kreditangebote europaweit anhand einheitlich definierter Parameter (z.B. effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen. Derartige Standardinformationen fehlen jedoch für Versicherungen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, bei den Verhandlungen der legistischen Maßnahmen auf EU-Ebene zum Vertrieb von Anlageprodukten für Privatkunden darauf hinzuwirken, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ein standardisiertes Produktinformationsblatt auszufolgen hat. Diese standardisierte „Klipp-und-Klar“-Information soll den maßgeblichen Inhalt eines Versicherungsvertrages sowie der Versicherungsbedingungen auf einen Blick sichtbar machen (verständliche Beschreibung der versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, wichtigste Obliegenheiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendigung etc.) und damit für mehr Transparenz sorgen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss