125/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Hofer, Neubauer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Förderung für behindertengerechte Umbauten an Autobussen

Gehbehinderte Menschen sind in vielen Bereichen des Lebens stark eingeschränkt. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Bereich des Straßenverkehrs zu, da Gehbehinderte - allen voran Rollstuhlfahrer - sich einerseits oftmals nur schwer ohne Kraftfahrzeug bewegen können und andererseits auch viele Verkehrsmittel nur eingeschränkt benutzen können.

Vor allem Personen, die auf den ständigen Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind, können Linienbusse außerhalb des Stadtverkehrs und ebenso Reisebusse praktisch gar nicht nutzen, da ihnen das Einsteigen unmöglich ist. Es gibt allerdings behindertengerecht umgebaute Busse, bei denen Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer mittels eingebautem Lift in den Bus gehoben werden können. Im Bus gibt es dann eigene Plätze, an denen Rollstühle fixiert werden können.

Da behindertengerechte Umbauten an Bussen sehr kostenintensiv sind, werden diese nur sehr selten vorgenommen. Damit in Zukunft mehr Busunternehmer gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer befördern können, soll für behindertengerecht umgebaute Busse eine Förderung des Bundes eingeführt werden. Durch eine entsprechende Förderung würde das Angebot an Reisen und Linienbusfahrten für Gehbehinderte steigen, was dazu beitragen würde, viele Barrieren für diesen großen Personenkreis abzubauen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einführung einer Bundesförderung für die Anschaffung behindertengerechter Autobusse und den behindertengerechten Umbau von Autobussen sicherzustellen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.