1252/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.08.2010
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Gesetz, das die Bevorratung von Pellets vorsieht

 

 

Das „Bundesgesetz vom 21. Oktober 1982 über die Haltung von Notstandsreserven an Erdöl und Erdölprodukten und über die Meldepflichten zur Sicherung der Energieversorgung“, kurz EBMG, regelt die Haltung von Mindestvorräten. Wie die Erdöllagergesellschaft mbH, der gesetzliche Lagerhalter nach §5 EBMG, auf ihrer Homepage (Stand vom 31.Mai 2010) berichtet, ergibt sich die jeweilige Höhe dieser Reserven folgendermaßen: „Errechnet wird die 90tägige Vorratspflicht durch die Verpflichtung, ab 1. April eines jeden Jahres 25% des Imports an Erdöl und Erdölprodukten im vorangegangenen Jahr als Pflichtnotstandsreserve (PNR) zu halten.“

 

Pelletheizungen sind nicht nur wegen der vergleichsweise geringen Heizkosten sehr beliebt. Diese Heizmethode ist CO2-neutral und die gewonnene Wärme kann folglich als „grüne Energie“ bezeichnet werden. Die heimische Forstwirtschaft und Pelletindustrie sind in der Lage, den Inlandsbedarf auf absehbare Zeit zu decken, weshalb im Gegensatz zu fossilen Rohstoffen keine Einfuhren benötigt werden.

 

Die gegenwärtige Produktionskapazität der heimischen Pelletindustrie liegt bei 1,24 Millionen Tonnen jährlich. Die Anzahl der pro Jahr neu installierten Pelletkessel mit einer Leistung von weniger als 100 kW weist insgesamt eine steigende Tendenz auf. Aufgrund der ableitbaren Bedeutung dieses Rohstoffs für die Republik Österreich, wäre es angebracht, nicht nur Erdöl und Erdölprodukte, sondern auch Pellets zu bevorraten. Sollte es zu Ausfällen in der heimischen Produktion kommen, könnten diese so überbrückt werden, ohne den Rohstoff zu möglicherweise hohen Preisen importieren zu müssen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die in Anlehnung an die Berechnung der Vorratspflicht nach dem EMBG eine Bevorratung von Pellets vorsieht.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.