1261/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.09.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verfolgung von religiösen Minderheiten in Afghanistan und notwendigen Einsatz der EU für Minderheitenschutz

 

Die Bevölkerung Afghanistans ist zu ca. 99 Prozent muslimisch, wobei ca. 80 Prozent als Sunniten und 19 Prozent als Schiiten gelten. Daneben gibt es noch kleine religiöse Gemeinden von Sikhs und Hindus, sowie ca. 400 Baha'i und zwischen 500 und 8.000 Christen[1]. Diese Minderheiten sind aufgrund ihrer Religion öffentlichen Anfeindungen, Feindseligkeiten und Diskriminierungen, wie etwa beim Zugang zu Staatsämtern, ausgesetzt. So erging 2007 ein afghanisches Urteil, das den Glauben der Baha'i als Blasphemie bezeichnete, womit der legale Status der Baha'i stark gefährdet ist[2]. Ein Teil des Sikh-Quartiers in Kabul wurde 2009 mit Bulldozern niedergerissen. Auch ethnische Minderheiten, wie zB die Hazara und Shia sehen sich regelmäßig Diskriminierung und wirtschaftlich-sozialer Ausgrenzung ausgesetzt.[3]

 

Seit Mai 2010 hat sich die Lage der christlichen Minderheit in Afghanistan nochmals verschlechtert. Nachdem der afghanische Sender „Noorin TV“ am 27. Mai 2010 einen Bericht über die Taufe von ehemals muslimischen Afghanen ausstrahlte, forderte der stellvertretende Parlamentspräsident Abdul Sattar Khawasi die Verhaftung und öffentliche Hinrichtung der in dem Video gezeigten afghanischen Konvertiten: “They should be executed in public”. (Washington Times 3. Juni 2010). Die New York Times berichtet, dass zwei christliche NGOs – die norwegische "Church World Service" und die amerikanische "Church Aid" – ihre Arbeit auf Weisung der Regierung wegen des Verdachts der Missionarstätigkeit einstellen mussten. Eine Reihe weiterer christlicher Nichtregierungsorganisationen soll noch überprüft werden. Im August 2010 richteten die Taliban dann zehn christliche MitarbeiterInnen eines ärztlichen Hilfeteams aufgrund ihrer angeblichen Bekehrungsabsichten auf offener Straße regelrecht hin. Ihr Sprecher dazu: “They were Christian missionaries and we killed them all." (Zabihullah Mujahed, 7. August 2010 The Australian).

 

Da die EU den Wiederaufbau Afghanistans seit 2001 mit großen Geldsummen unterstützt und 2009 die EU-Kommission ihre Rolle als einer der wichtigsten Geber in Afghanistan mit einer Aufstockung der Zahlungen bekräftigte, liegt es an den Regierungen der Mitgliedstaaten und an der EU sich angesichts der prekären Lage der dort lebenden Minderheiten für die Wahrung derer Menschenrechte, insbesondere deren Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit, sowie deren Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit,  einzusetzen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in ihren bilateralen Beziehungen wie auch auf EU-Ebene für den verstärkten Schutz der religiösen Minderheiten in Afghanistan einzusetzen und die EU dazu anzuhalten, von der afghanischen Regierung verstärkte Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung und Gewalt und die Einhaltung internationaler Standards betreffend Minderheitenschutz einzufordern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.

 



[1] Staatendokumentation des Bundesasylamtes Februar 2010.

[2] Freedom House Country Report Afghanistan 2010; Annual Report of United States Commission on International Religious Freedom, 2009.

[3] US Department of State Human Rights Report 2009: Afghanistan.