1299/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Grundsätze der Unternehmensführung bei öffentlichen Unternehmen

 

 

 

Seit vielen Jahren ist es unbestrittener Grundsatz gut geführter Unternehmen, sich an den jeweils gültigen Corporate Governance Codex zu halten. Für börsennotierte Unternehmen ist die Befolgung dieser Richtlinie seit 2008 sogar verpflichtend.

Die OECD hat aber nicht nur Richtlinien für die Erstellung nationaler Corporate Governance Codices erstellt, sondern 2005 auch Richtlinien für Corporate Governance bei öffentlichen Unternehmen.

Die österreichische Bundesregierung hat bisher keinerlei erkennbare Aktivitäten gesetzt, um diese Richtlinien in Österreich umzusetzen. Dem Bürger werden daher Informationen und Transparenz bei öffentlichen Unternehmen vorenthalten, auf die Investoren und Emittenten bei börsennotierten Gesellschaften einen Anspruch haben.

Dieser Mangel an Transparenz und guter Unternehmensführung wurde zuletzt bei einigen der größten Wirtschaftsskandale schmerzhaft bewusst. So war die Öffentlichkeit nicht über die Haftungen informiert, die das Land Kärnten für die Hypo Alpe Adria Bank gegeben hatte. So wurden bei der ÖBB nur unzureichende Informationen über Managementvergütungen, insbesonders die erfolgsabhängigen Komponenten gegeben, was dazu geführt hat, dass ehemalige Manager trotz katastrophaler Performance noch üppige Boni erhielten.

Die OECD fordert für öffentliche Unternehmen im Prinzip die gleiche Transparenz, wie für private Unternehmen, zumindest aber:

·        Eine klare Aussage über die Unternehmensziele und deren Umsetzung

·        Auskunft über Eigentümer und Stimmrechte

·        Auskunft über Risikofaktoren für die Firma und was dagegen unternommen wird

·        Auskunft über finanzielle Unterstützung und Haftungen durch den Staat bzw. Verpflichtungen die das Unternehmen seinerseits übernommen hat.

·        Auskunft über Geschäfte mit verbundenen Einheiten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich einen Corporate Governance Kodex auszuarbeiten, der auf die besonderen Verhältnisse bei öffentlichen Unternehmen Rücksicht nimmt und auf den diesbezüglichen Richtlinien der OECD fußt. Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem eine verpflichtende Einhaltung dieses Corporate Governance Kodex durch von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen normiert wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.