1302/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 20.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend öffentliche Hauptversammlung bei öffentlichen Unternehmen
Bei öffentlichen Unternehmen werden die Aktionärsrechte in der Regel von einem Regierungsmitglied bzw. dessen Vertretung als Eigentümervertreter oder von einer dazwischen geschalteten Holding wahrgenommen. Damit fehlt bei der Hauptversammlung das üblicherweise von Minderheitsgesellschaftern oder Kleinaktionären gebildete kritische Korrektiv.
Die OECD schlägt daher vor, bei Staatsbetrieben öffentliche Hauptversammlungen so zu organisieren, dass sie die in der Privatwirtschaft üblichen Jahresversammlungen nachbilden. Dazu müssten die Hauptversammlungen für interessierte Bürger – nach vorausgehender Registrierung – geöffnet werden, damit sie Fragen an den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung stellen können.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem der Vorschlag der OECD zur Durchführung öffentlich zugänglicher Hauptversammlungen bei öffentlichen Unternehmen umgesetzt wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.