1307/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stopp der Haft von Kindern, Schaffung eines Bleiberechts

 

 

Die Zeitungsberichte der letzten Wochen haben gezeigt: Das derzeitige Bleiberechtsregime funktioniert nicht. Wenn jede Woche neuerlich gut integrierte Familien abgeschoben werden, dann ist das ein Zeichen für das Versagen der jetzigen „Bleiberechtsregelungen“. Die massiven Proteste der Bevölkerung zeigen ebenso, dass sie mit der derzeitigen Rechtslage unzufrieden, mit der forcierten Abschiebepolitik der Innenministerin nicht einverstanden ist. Auch die Vorgehensweise, Kinder und Jugendliche in Schubhaft zu nehmen ist eines Rechtstaats unwürdig und wurde von BürgerInnen und MenschenrechtlerInnen jüngst scharf kritisiert.

Auch ist mittlerweile unumstritten, dass Österreich für seine wirtschaftliche, soziale und politische Zukunftsfähigkeit junge Menschen braucht, die in Österreich leben und arbeiten. Das Fremdenrecht dient derzeit jedoch als Abwehrmechanismus gegen den Zuzug von MigrantInnen, was auch anhand der sinkenden Einbürgerungsraten feststellbar ist. Selbst langjährig hier integrierte Familien will man damit möglichst wieder außer Landes schaffen. Das zeigen zahlreiche Beispiele der letzten Monate, wie z.B. die Ausweisung der Familie Zogaj, der Familie Karrica, der Familie Komani. Diese Familien waren gut integriert, die Kinder sind lange Zeit in Österreich zur Schule gegangen und/oder machen eine Ausbildung. Schon in ein paar Jahren hätten diese Kinder und Jugendliche Berufe ergriffen und hätten auch wirtschaftlich ihren Beitrag in die österreichische Gesellschaft geleistet, genauso wie ihre Eltern, die meist bereits arbeiten und Steuern zahlen. Die Abschiebung solcher Personen ist eine menschliche Tragödie, aber auch wirtschaftlicher Unsinn, der Steuergeld­verschwendung bedeutet. Österreichs Zukunftsfähigkeit wird gefährdet, wenn hier integrierte Personen, Familien und Jugendliche außer Landes gewiesen werden. Wir schieben die Zukunft unseres Landes ab und reden gleichzeitig über eine Rot-Weiß-Rot Karte, die qualifizierte MigrantInnen nach Österreich holen soll.

 

Aus diesem Grund sollen integrierten Personen, die strafrechtlich unbescholten sind sofern ihr Asylverfahren seit 3 Jahren anhängig ist und sie ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind bzw. die bereits seit mindestens 5 Jahren in Österreich überwiegend im Bundesgebiet aufhältig sind, endlich eine faire Chance im Rahmen des Bleiberechts gewährt werden. Sie sollen bei Erfüllung der genannten Kriterien einen Anspruch auf Niederlassungsbewilligung samt Arbeitsmarktzugang bekommen. Der Arbeitsmarktzugang würde es ihnen längerfristig ermöglichen, für sich selbst zu sorgen, einen Beitrag zu leisten und sich eine Zukunft aufzubauen. Zudem würde das eine zukunftsorientierte Lösung  für die Altfälle im Asylverfahren bedeuten und damit das Asylwesen schlagartig entlastet.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Niederlassungsgesetzes vorzulegen, die für strafrechtlich unbescholtene AsylwerberInnen, deren Asylverfahren trotz ihrer Mitwirkung bereits 3 Jahre andauert, sowie für integrierte, strafrechtlich unbescholtene Personen, die bereits 5 Jahre überwiegend im Bundesgebiet aufhältig sind, ein Bleiberecht in Form einer Niederlassungsbewilligung samt Zugang zum Arbeitsmarkt, vorsieht. Zudem wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres, aufgefordert dem Nationalrat eine Novelle des Fremdenpolizeigesetzes vorzulegen, die die Inschubhaftnahme von Kindern und Minderjährigen verbietet.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.