1314/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 20.10.2010
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelkontakt–Materialen und –gegenstände)“
Nach Ansicht von Global 2000 und anderen NGO´s gefährdet der chemische Stoff „Bisphenol A“ (BPA) – der vor allem in Kunststoffprodukten aus Polycarbonat (PC) enthalten ist – bereits in geringer Konzentration die menschliche Gesundheit. Ein Bericht des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) weist wiederum daraufhin, daß Bisphenol A Föten im Mutterleib, Babys und Kleinkinder schädigen kann. Auch werden Furchtbarkeitsschädigungen, Beeinträchtigungen der Gehirnentwicklung und Organmißbildungen mit Bisphenol A in Zusammenhang gebracht, ebenso Herz-, Kreislauferkrankungen und Diabetes. Weiters gibt es Hinweise, dass „Bisphenol A“ in tierischen Organismen bereits in geringen Dosen die Spermienproduktion verringert, das Erbgut und die Gehirnentwicklung verändert, zu Fehlbildungen und eben insbesondere zu Gewichtszunahmen führen kann.
Der Grenzwert der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA bietet aus Sicht von Global 2000 und anderen NGO´s keinen ausreichenden Gesundheitsschutz vor den Gesundheitsrisiken durch „Bisphenol A“.
Ein Kernsatz aus der Studie des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) lautet:
„Wenngleich bei der Risikobewertung und der Expositionshöhe noch Wissenslücken bestehen, ergibt sich aus unserer Sicht somit ein ausreichendes Besorgnispotential“.
Das UBA spricht sich u.a. dafür aus, vorsorgend tätig zu werden und die Verwendung bestimmter Produkte, die „Bisphenol A“ enthalten, zu beschränken. Dies gilt auch für Kunststoffe, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind (Lebensmittelkontakt-Materialien), für die es bereits einen Migrations- Grenzwert auf EU-Ebene gibt (0,6 mg/kg).
Die möglichen Auswirkungen von „Bisphenol A“ auf die Gesundheit von Babys sind seit längerer Zeit Gegenstand heftiger Diskussionen. In Europa hat Dänemark ein vorläufiges Verbot für Babyfläschchen aus Polycarbonat verhängt. Seitens der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA wird derzeit eine Bewertung in einer neuen Studie gemeinsam mit einer Neubewertung aller verfügbaren Unterlagen durchgeführt. Aktuell gibt es eine Diskussion über „Bisphenol A“ auf Thermopapier. Acht von zehn Quittungen, die auf Thermopapier ausgedruckt werden, enthalten die als Krebs erregend geltende Chemikalie Bisphenol A, schwedische Wissenschaftler warnten davor.
Auf europäischer Ebene ist für eine Herabsetzung der Grenzwerte von „Bisphenol A“ gerade in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff (z.B. Flaschen) aber auch in sonstigen Gebrauchsgegenständen einzutreten. In Gebrauchsgegenständen für Kinder von 0 bis 3 Jahren sollte „Bisphenol A“ überhaupt verboten werden.
Der Nationalrat hat am 23.09.2009 einstimmig in einer Entschließung den Gesundheitsminister ersucht, im Rahmen einer Schwerpunktaktion eine Untersuchung von am Markt befindlichen Babyschnullern auf den Stoff Bisphenol A zu veranlassen, entsprechende Migrationswerte zu überprüfen und eine Risikobewertung durch die AGES durchzuführen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, auf europäischer Ebene im Sinne des Vorsorgeprinzips
1. generell auf ein Herabsetzen der Grenzwerte von „Bisphenol A“ für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmittel in Berührung zu kommen sowie
2. für ein gänzliches Verbot von „Bisphenol A“ in Artikeln, die für Kinder von 0 bis 3 Jahren geeignet sind, einzutreten.
Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss