1322/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zulassung von Stevia

 

Steviablätter werden seit Tausenden von Jahren von der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet.

Stevia, das Erzeugnis der Pflanze „Stevia rebaudiana“ - auch Süßkraut oder Honigkraut genannt - ist ein natürlicher Süßstoff mit der 300-fachen Süßkraft von Zucker.

Die Vorteile dieses natürlichen Süßstoffes im Sinne der Prävention bei Übergewicht und Zivilisationskrankheiten liegen auf der Hand. Stevia hat keine Kalorien, ist für Diabetiker geeignet und wirkt sogar vorbeugend gegen Karies. Derzeit sind Stevia Tabs im österreichischen Handel nur als „Rohstoff zur Dentalkosmetik“ erhältlich.

Für seine Zulassung als natürliches Süßungsmittel für Lebensmittel hat Stevia in den letzten Jahren eine sprichwörtliche „weltweite“ Odysee hinter sich - ist aber in den USA und Australien bereits zugelassen. In Japan ist der Süßstoff der Stevia-Pflanze bereits mit 40 % des am Zuckerersatzstoffmarkt vertreten.

Als erster EU-Staat hat jetzt Frankreich per Dekret eine vorläufige Zulassung für Süßstoffe aus der Pflanze Stevia rebaudiana ausgesprochen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, umgehend für eine Zulassung von Süßstoffen aus der Pflanze „Stevia rebaudiana“ Sorge zu tragen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.