1329/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky, Gradauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Zweckbindung MöSt
Die Mineralölsteuer (MöSt) ist eine Verbrauchsabgabe und wird als Fixabgabe pro Liter festgelegt. Aus Sicht des ÖAMTC stellt sie bereits ein perfektes Roadpricing und eine CO2-Steuer in einem dar. Gab es bis 1987 eine Zweckbindung, so fließen die Einnahmen seither ins allgemeine Bundesbudget.
2009 betrugen die Einnahmen des Bundes aus der MöSt 3,9 Mrd. Euro. Damit war die MöSt die wichtigste Einnahmequelle des Finanzministers aus dem Verkehr im Jahr 2009. Die derzeitige Höhe der Mineralölsteuer in Österreich liegt weit über der festgesetzten EU-Mindestbesteuerung. Aus unserer Sicht ist es dringend geboten, die Höhe dieser Steuer zu überdenken und insbesondere die Mineralölsteuer einer Zweckwidmung zuzuführen.
Auch Verkehrsministerin Bures hat sich in einem Format-Interview bereits im Jänner 2010 für eine Zweckbindung der MöSt - konkret für die Verwendung der Einnahmen aus der Mineralölsteuer für die Entwicklung grüner Technologien – ausgesprochen.
„Es wäre politisch verantwortungslos, wenn man sich nicht mit der Frage beschäftigt, wie man Steuer- und Mautsysteme ökologischer gestalten kann. …so Bures. Und zur Frage bzgl. des Zeitpunktes, wann die Zweckbindung der MöSt umgesetzt werden kann: „Es ist nicht besonders aufwendig, das ist eine Frage des politischen Willens. … Gerade beim Bereich Umweltschutz und Mobilität sieht man, dass der alte Zugang, also Umweltschutz gegen die Wirtschaft, völlig falsch ist. Umweltschutz und Wirtschaft und Mobilität, das sind keine Widersprüche, sondern können im Gleichklang gehen.“
Zur Förderung der Umwelt sowie zur damit in direkten Zusammenhang stehenden Stärkung des öffentlichen Verkehrs stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden ersucht, künftig folgende Zweckbindung der Mineralölsteuer sicherzustellen:
1. Schaffung eines leistungsfähigen, nachfrageentsprechenden öffentlichen Verkehrsnetzes samt der dafür notwendigen Infrastruktur
2. Instandhaltung und Verbesserung der österreichischen Verkehrsinfrastruktur insbesondere unter sicherheits- und umweltpolitischen Aspekten
3. Beseitigung und Bekämpfung von Umweltschäden, die durch Verkehrsbelastungen verursacht werden.
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.