1330/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend finanzielle Erleichterungen für Elektro- und Hybridfahrzeugen

 

 

 

Seit 1. Juni 2010 können emissionsarme Fahrzeuge wie Gas-, Elektro- und Hybridautos (vorläufig bis Ende Juni 2012) in Innsbrucks Kurzparkzonen kostenlos parken. Elektro-Mopeds sind in Innsbruck vom Nachtfahrverbot ausgenommen. Dabei sollen eine amtliche Bestätigung und eine Parkuhr den (kostenpflichtigen) Parkschein ersetzen. Diese amtliche Bestätigung wird von der Stadt Innsbruck ausgestellt; diesen Antrag auf Gebührenbefreiung können auch nicht in Innsbruck Wohnhafte stellen.

 

Die Parkdauer bleibt dabei weiterhin entsprechend der jeweiligen Kurzparkzone beschränkt. Für Besitzer umweltfreundlicher Autos, die einen Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte haben, wird nur mehr die Eingabegebühr und Verwaltungsabgabe in der Höhe von 73,20 € für zwei Jahre anfallen, die Parkabgabe in Höhe von 6,81 €/Monat entfällt.

 

Durch diese Maßnahme erhoffen sich die zuständigen Politiker „einen echten Beitrag zur Schadstoffreduktion im Großraum Innsbruck" und soll zum Kauf von Fahrzeugen mit umweltfreundlichen Antriebssystemen motivieren. Auch in Graz wurden bereits ähnliche Überlegungen angestellt.

 

Fahrzeuge mit Elektroantrieb bieten ein großes Potenzial zur Verringerung der Umweltbelastung. Die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Energieversorgung ist bei der Förderung und Stärkung der Elektromobilität unerlässlich. Schon heute ist etwa jede vierte Stadt im Bereich der Elektromobilität aktiv. Jede fünfte Stadt, die heute noch nicht in puncto Elektromobilität aktiv ist, plant ein konkretes Engagement in den nächsten Jahren

 

Zur Förderung der umweltfreundlichen Elektro- und Hybridfahrzeuge stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Finanzen werden ersucht,

1.    Die derzeit rein motorbezogene Versicherungssteuer durch eine verbrauchsbezogene Versicherungssteuer zu ersetzen.

2.    Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge bis zum 31.12.2014 von der Mautpflicht auszunehmen.

3.    In Gesprächen mit Ländern und Gemeinden eine generelle Befreiung der Elektro- und Hybridfahrzeuge von Kurzparkgebühren bzw. eine deutliche Reduzierung der Kosten für „Parkpickerl“ (= Anwohnerparkkarte) bis zum 31.12.2014 sicherzustellen.

Diese Maßnahmen sind rechtzeitig vor dem 31.12.2014 zu evaluieren.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.