1332/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der Planstellen für Exekutivbedienstete im Justizwachedienst

 

Im Bundesgebiet werden 28 Justizanstalten betrieben. Bei einem großen Teil der inhaftierten Insassen handelt es sich um nichtösterreichische Staatsbürger. Davon stammt wiederum ein Großteil aus Rumänien, Nigeria, Türkei und Georgien. Dadurch ergeben sich mannigfaltige Probleme, welche nur schwer in den Griff zu bekommen sind.

Aus Gesprächen mit Justizwachebeamten geht hervor, dass die   Justizwacheanstalten mit dem Problem akuter Unterbesetzung zu kämpfen haben. Dies stellt für die Bediensteten neben der Belastung durch viele Überstunden auch  ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Aus Gesprächen geht außerdem hervor, dass etwa 100 Bewerber für die   Justizwache die Aufnahmetestung geschafft haben, diese jedoch aufgrund mangelnder Planstellen nicht eingesetzt werden können.

 

Die Bundesministerien für Justiz nimmt in der Presse in den letzten Tagen insofern  zur Entwicklung der Personalzahlen im Justizbereich Stellung, dass man, so die Bundesministerin, eine Nettovermehrung um 151 Planstellen im Jahr 2010 verzeichnen kann. „Natürlich könne man neues Personal nicht sofort einsetzen, da dieses eine Ausbildungsphase durchlaufen müsse, die Aufstockung sei jedoch in vollem Gange, “ so Bandion-Ortner.

Die Ressourcen will man vermehrt im Bereich der Staatsanwaltschaft einsetzen. In keiner Stellungnahme ist zu vernehmen, dass auch eine Aufstockung der Exekutivbediensteten im Justizwachedienst angedacht ist. Hier wird offensichtlich völlig auf die Probleme der Bediensteten in Haftanstalten vergessen, und die Probleme der Staatsanwaltschaft bevorzugt behandelt.

 

Es birgt jedoch ein hohes Sicherheitsrisiko, wenn die Polizei aufgestockt wird, die Staatsanwaltschaft aufgestockt wird, die dingfest gemachten Verdächtigen jedoch   auf unterbesetzte Haftanstalten treffen.


Aufgrund dieser Umstände darf nicht schon wieder bei der Sicherheit zum Nachteil  der Bediensteten gespart, oder gar auf die Bediensteten der Justizanstalten  vergessen werden. Eine Erhöhung der Planstellen der Verwendungsgruppen E2a   und E2b für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst ist unbedingt notwendig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu der unbedingt notwendigen Erhöhung der Planstellen der Verwendungsgruppen E2a und E2b für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst kommt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.