1344/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.11.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Hagen, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Umsetzung der A 26 Linzer Autobahn – Westring Linz

 

 

Im Rahmenplan 2008-2013 wurde für die A 26 Linzer Autobahn – Westring Süd inklusive Donaubrücke noch der voraussichtliche Baubeginn im Sommer 2009 und die voraussichtliche Verkehrsfreigabe im Jahr 2014 festgelegt. Im darauf folgenden Rahmenplan 2009-2014 wurde die Fertigstellung des Projektes um ein Jahr verschoben. Der Abschluss des UVP-Verfahrens wurde dabei für Ende 2009 geplant.

Im neuen Rahmenplan 2011-2016 werden überhaupt keine Angaben über den voraussichtlichen Baubeginn und Verkehrsfreigabe der A 26 mehr gemacht. Die Umsetzung dieses Projektes soll von „laufenden Gespräche mit dem Land Oberösterreich“ abhängig werden.

 

Obwohl der Westring Linz als Autobahnneubauabschnitt im Jahr 2002 mit dem Bundesstraßengesetz in das hochrangige Straßennetz übernommen und in die Zuständigkeit der Asfinag übertragen wurde, ist zu befürchten, dass das Projekt A 26 Linzer Autobahn – Westring Linz inklusive der Donaubrücke auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

 

Mit der A 26 Linzer Autobahn (Abschnitt Süd) ist eine umfassende und nachhaltige Lösung dringender verkehrlicher Probleme im Großraum Linz im Bereich des Individualverkehrs beabsichtigt. 

 

Das Projekt A 26 Linzer Autobahn – Abschnitt Süd – Knoten Linz/Hummelhof bis Anschlussstelle Donau Nord hat im westlichen Linzer Stadtgebiet eine Länge von rd. 4,3 km. Die Trasse beginnt unmittelbar nach dem Knoten Bindermichl (A 7) und führt über die Westbrücke (Schrägseilbrücke über Westbahn), den Tunnel Freinberg inkl. der Unterflurtrasse Waldeggstraße über die 4. Linzer Donaubrücke (Hängebrücke) bis zur Anschlussstelle Donau Nord (Tunnel Pöstlingberg). Insgesamt soll es fünf Anschlussstellen geben.

 

Ende 2005 wurden nach der Erlassung der Planungsgebietsverordnung für die A 26 durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie mit den Planungen zum Einreichprojekt begonnen. Um eine rasche Abwicklung der Verfahren und des Baubeginns der A 26 zu erreichen akzeptierte das Land Oberösterreich und die Stadt Linz im März 2007 sogar die Teilung des Projektes in einen Süd- und in einem Nordteil. Damit konnten rund 35 % der Kosten eingespart werden. Bis dato wurden bereits 35 Mio. Euro für die Projektentwicklung und Objekteinlösen investiert.

Derzeit befindet sich das Projekt A 26 im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Die Gesamtkosten der A 26 Linzer Autobahn Abschnitt Süd belaufen sich auf 527 Mio. Euro.

 

 

Aufgrund von Budgeteinsparungen des Bundes soll aber das Autobahnprojekt vorläufig nicht realisiert werden. Nachdem ein Gipfelgespräch über das Autobahnprojekt zwischen Verkehrsministerium, Vertretern des Landes sowie der Stadt Linz ohne Ergebnis blieb hat der oberösterreichische Landtag eine Resolution beschlossen, in der vom Bund ein rascher Abschluss des laufenden UVP-Verfahrens und ein verbindlicher Zeit- und Finanzierungsplan gefordert wird.

 

Damit es zu einer Entlastung der Menschen im Mühlviertel als auch der lärm- und abgasgeplagten Linzer Bevölkerung kommt muss das Projekt A 26 Linzer Autobahn – Westring Linz inklusive Donaubrücke unverzüglich umgesetzt werden. Das UVP-Verfahren soll fortgesetzt und rasch unter Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger (wie das erfolgreiche Bürgerbeteiligungsverfahren bei der Planung S 10) abgeschlossen werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend

1) einen raschen Abschluss des beim Bund zur A 26 laufenden UVP-Verfahrens anzustreben. Dieses UVP-Verfahren muss auf Basis des derzeit vorliegenden Projektes fortgesetzt und die mündlichen Verhandlungen sowie das teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren raschest abgeschlossen werden,

2) dem Parlamentsbeschluss vom 29. März 2002 – mit dem das Projekt A 26 in das Bundesstraßengesetz aufgenommen wurde – zu entsprechen und die für eine positive Erledigung dieses Projekts erforderlichen finanziellen Mittel umgehend in den entsprechenden Budgets vorzusehen, um einen ehesten Baubeginn zu ermöglichen,

3) den weiteren Zeit- und Finanzierungsplan verbindlich zuzusagen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.