1345/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Strutz, Jury, Linder

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kürzung der ORF-Spitzengehälter

Die Vorgänge im ORF, vom mittlerweile abgewählten ORF-Direktor Oberhauser bis hin zu nicht mehr nachbesetzten Direktorenposten und die massive Kritik aus dem Unternehmen selbst an der Geschäftsführung und der politischen Einflussnahme, sind eines solchen Unternehmens wahrlich unwürdig. Damit verspielt das durchaus renommierte Medienunternehmen sein jahrzehntelang aufgebautes Image endgültig.

Mittlerweile ist für weite Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehbar, wofür überhaupt Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Die Programmgestaltung wird gefühlt täglich schlechter und die Zuseherzahlen sinken dementsprechend.

Beinahe monatlich ist von Einsparungen in den verschiedensten Bereichen des ORF zu lesen, aber Generaldirektor Wrabetz verdient trotzdem noch mehr als der Bundespräsident, obwohl er schon längst den Überblick im ORF verloren zu haben scheint. Es ist an der Zeit , dass die ORF Führungsriege mit gutem Beispiel voran geht.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Dienstverträge des ORF-Generaldirektors, der ORF-Direktoren sowie der ORF-Landesdirektoren auf Basis des Bundesbezügegesetzes regelt."

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss angeregt.