1345/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.11.2010
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Strutz, Jury, Linder
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kürzung der ORF-Spitzengehälter
Die Vorgänge im ORF, vom mittlerweile abgewählten ORF-Direktor Oberhauser bis hin zu nicht mehr nachbesetzten Direktorenposten und die massive Kritik aus dem Unternehmen selbst an der Geschäftsführung und der politischen Einflussnahme, sind eines solchen Unternehmens wahrlich unwürdig. Damit verspielt das durchaus renommierte Medienunternehmen sein jahrzehntelang aufgebautes Image endgültig.
Mittlerweile ist für weite Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehbar, wofür überhaupt Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Die Programmgestaltung wird gefühlt täglich schlechter und die Zuseherzahlen sinken dementsprechend.
Beinahe monatlich ist von Einsparungen in den verschiedensten Bereichen des ORF zu lesen, aber Generaldirektor Wrabetz verdient trotzdem noch mehr als der Bundespräsident, obwohl er schon längst den Überblick im ORF verloren zu haben scheint. Es ist an der Zeit , dass die ORF Führungsriege mit gutem Beispiel voran geht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Dienstverträge des ORF-Generaldirektors, der ORF-Direktoren sowie der ORF-Landesdirektoren auf Basis des Bundesbezügegesetzes regelt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss angeregt.