1358/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend „umfassende Evaluierung der steuerlichen Förderung in Österreich“

 

 

Die österreichische Bundesregierung hat die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen in den letzten Jahren stark ausgeweitet. Die Förderung von F&E im Unternehmenssektor (firmeneigener Bereich) stieg von 404 Mio. Euro (2002) auf 598 Mio. Euro (2007) und damit um 48 Prozent an.[1] Laut F&E-Vollerhebung der Statistik Austria finanzierte der Staat im Jahr 2007 rund 10,3 Prozent der gesamten Unternehmens-F&E. Die Forschungsfreibeträge, die laut Regierung bald abgeschafft werden dürften, sind in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt.[2] Kein anderes Land der OECD fördert firmeneigene F&E großzügiger als Österreich. Selbst bei vollständiger Streichung der Forschungsprämie läge Österreich mit 6,1 Prozent im Spitzenfeld.[3] Durch die von der Bundesregierung im Zuge der ‚Offensivmaßnahmen‘ beschlossene Erhöhung der Forschungsprämie von 8 auf 10 Prozent dürfte der Steuerausfall im Zeitraum 2011 bis 2014 um weitere ca. 320 Millionen Euro zulegen.

 

Tatsächlich gibt es bis dato keinen wissenschaftlichen Beweis, dass eine derart breit angelegte undifferenzierte steuerliche Förderung die Innovationstätigkeit der Unternehmen in effizienter Weise erhöht. Im Gegenteil, ForscherInnen fürchten bei dieser Art  der Förderung hohe Mitnahmeeffekte der Unternehmen (vgl. Fellinger 2009)[4]. Auch der Rechnungshof kritisiert, dass dieses Instrument trotz hoher Kosten von mehr als einer halben Mrd. Euro – die zudem weiter stark steigen dürften[5] – bis dato nicht evaluiert wurde.[6] Auch die OECD empfiehlt in ihrem Länderbericht 2007 eine Evaluierung. Laut Autoren sollten, bis die Untersuchungsergebnisse vorliegen, nur jene Förderungen aufrecht bleiben, deren Wirksamkeit empirisch belegt ist.[7]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umfassende Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung in Österreich vornehmen zu lassen“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.

 

 



[1] Joanneum Research (2010): „Forschung und Entwicklung vor und nach 2010“, tipppolicybrief 2010/04 (S. 6)

[2] Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2010, S. 39

[3] Joanneum Research (2009): „Das Österreichische Forschungsförderungssystem Systemevaluiert!“, tippolicybrief 2009/01 (S. 5)

[4] Fellinger Michaela (2009): Steuerliche Förderung von Forschung & Bildung. Neuer Wissenschaftlicher Verlag. Wien. Graz. 261 S.

[5] Laut Berechnungen des RFTE auf Basis von Zahlen des Finanzministeriums dürften die Kosten für die steuerliche Forschungsförderung (ohne die von der Regierungsparteien angekündigte Erhöhung auf 10 Prozent) in den kommenden Jahren von 440 Mio. Euro (2010) auf 590 Mio. Euro (2013) steigen.

[6] Rechnungshof (2007): Bericht Bund 2007/6 – 'Ausgewählte Maßnahmen der indirekten Forschungsförderung'

[7] OECD (2007): OECD Economic Surveys – AUSTRIA, Volume 2007/15, July 2007