1362/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Hofer, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen

 

 

Derzeit ist die Vergabe von Tabakfachgeschäften an vorzugsberechtigte Behinderte die einzige Form der Schaffung bzw. Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen durch die öffentliche Hand, d.h. den Staat Österreich. Derzeit werden laut Auskunft der Tabakmonopolverwaltung unter www.mvg.at rund 49% der Tabakfachgeschäfte, d.h. selbständigen Trafiken von vorzugsberechtigten Behinderten geführt (Stand Ende 2009). Diese selbständigen Trafiken machen ihre Umsätze zum Großteil mit dem Verkauf von Tabakwaren. Nun wird aber durch eine Verschärfung der Regelungen der Bewerbung und der Konsumation der Tabakware im Tabakgesetz diese Art der selbständigen Erwerbstätigkeit durch Behinderte seit vielen Jahren erschwert.

 

Laut einer im Sammelwerk „Rauchen im Recht“ (Prof. Strejcek) veröffentlichten Statistik gab es 1973 noch 14.043 Trafiken in Österreich, heute sind es nur mehr 7.140, d.h. in den letzten 3 ½ Jahrzehnten mussten fast 50% der Trafiken wegen schlechter Rahmenbedingungen und zu geringen Umsätzen geschlossen werden.

 

Sollte die Einschränkung der Bewerbung und der Konsumation der Tabakware durch die Europäische Union und den Staat Österreich weitergehen, dann wird es irgendwann einmal gar keine Trafiken mehr geben. Damit fällt aber auch die Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen durch die öffentliche Hand weg.

 

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass die öffentliche Hand durch die Schaffung eines Tabak-, Glücksspiel-, Sportwetten-, Zeitungen- und Zeitschrifteneinzelhandelsfachgeschäftssystems hier mittel- und langfristig eine neue Grundlage für selbständige Behindertenarbeitsplätze zur beruflichen Integration von Vorzugsberechtigten schafft.


 

Dies soll durch eine entsprechende gemeinsame Regierungsvorlage des Bundeskanzleramtes in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erfolgen.

 

Geändert werden sollten die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Glücksspielgesetz 1989, Mediengesetz 1981, Presseförderungsgesetz 2004, Publizistikförderungsgesetz 1984, Tabakmonopolgesetz 1996, Behinderteneinstellungsgesetz 1970 und der Gewerbeordnung 1994. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Bereitstellung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen zur beruflichen Integration von Vorzugsberechtigten durch Einführung einer Tabak-, Glücksspiel-, Sportwetten-, Zeitungen- und Zeitschrifteneinzelhandelsfachgeschäfts-systems vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ersucht.