1370/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrages für Organspender

 

 

Menschen die klinisch tot sind und denen Organe zur Organspende entnommen werden, retten die Leben anderer Menschen und helfen deren Gesundheit wiederherzustellen.

 

Um die Vorbereitung des potentiellen Organempfängers auf seine Transplantation aber auch bewerkstelligen zu können, ist es oft erforderlich, Organspender so lange am Leben zu erhalten, bis ihre Organe auch tatsächlich entnommen werden können.

 

Versicherte, bzw. im Ablebensfall oder bei Kindern deren Angehörige haben derzeit, nach der geltenden Rechtslage des BSVG, bei der Anstaltspflege, an den Landesgesundheitsfonds einen täglichen Kostenbeitrag zu leisten.

 

Für den Fall, dass jetzt ein Patient/Patientin zwecks Organentnahme  länger am Leben erhalten werden muss, sollte daher dieser Beitrag - schon aus Gründen der Pietät - entfallen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass für Menschen, die künstlich am Leben erhalten werden, da sie zur Organspende herangezogen werden, der Krankenhauskostenbeitrag entfällt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 21. Dezember 2010