1376/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.12.2010
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Podgorschek, Themessl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Eurobonds
Der nur mithilfe von milliardenschweren Finanzspritzen abgewendete Zusammenbruch Griechenlands und die Krise Irlands förderten systematische Probleme der europäischen Gemeinschaftswährung ans Licht. Schwerwiegende makroökonomische Unterschiede führen zu Zielkonflikten, die durch eine zentrale Institution wie die Europäische Zentralbank nicht gelöst werden können.
Die Politik versucht, entgegen den wirtschaftlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen, weiterhin am Euro festzuhalten. Es handelt sich mehr um ein ideologisches Dogma, als um Realpolitik.
Durch Staaten wie Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Italien ausgegebene Anleihen weisen hohe Spreads auf. Die Verzinsung muss aufgrund des als höher eingestuften Ausfallsrisikos höher angesetzt werden, als auf Anleihen der Bundesrepublik Deutschland, der Beneluxstaaten oder der Republik Österreich. Um Staaten mit geringerer Bonitätsstufe von einem Teil ihrer Zinslast zu befreien, wird aktuell die Einführung von Eurobonds angedacht.
Nicht mehr einzelne Nationalstaaten, sondern die Eurozone oder die EU als Institution soll demnach Staatsanleihen (engl. Bonds) ausgeben. Dadurch wird die finanzielle Verschränkung der Mitgliedsstaaten der Währungsunion weiter intensiviert, d.h. Österreich würde mit seinem errechneten Anteil genauso für die Rückzahlung der gemeinsamen Anleihen haften, wie Griechenland oder andere Bailout-Volkswirtschaften. Die Konditionen, d.h. vor allem der Kuponzinssatz und der Anleihekurs, würden sich zwangsläufig irgendwo in der Mitte der unterschiedlichen Konditionen für die einzelnen Nationalstaaten ansiedeln.
Für Österreich und Deutschland, die bisher über überdurchschnittliche Bonität verfügen, würden Eurobonds eine spürbare Verschlechterung der Konditionen herbeiführen, was sich in einer Erhöhung des Anleihezinssatzes - Verteuerung der Geldaufnahme – niederschlagen würde. Ein größerer Teil des Budgets müsste dann für Zinsdienst und Tilgung aufgewendet werden. Dies bloß, um schwachen Mitgliedsstaaten zu nicht marktkonformen, günstigeren Refinanzierungsmöglichkeiten zu verhelfen, die die stabilen Länder über teurere Konditionen zahlen müssen. Deren Staatsanleihen würden zudem unverkäuflich, da Eurobonds höhere Renditen bieten würden und gleichzeitig durch die finanzkräftigen Länder abgesichert wären.
Die über Medien kolportierte angesprochene Beschränkung dieser Finanzierungsmöglichkeit mit 60 Prozent des BIP ist dabei reine Makulatur, denn einerseits liegen die Verschuldungsquoten aller volkswirtschaftlich bedeutenden Euro-Länder ohnehin bereits jetzt wesentlich über dieser "Höchstgrenze" und zweitens droht die finanzielle Verschränkung durch derartige Maßnahmen so eng zu werden, dass man letzten Endes doch alle Außenstände gegenseitig übernimmt – klassisches ´Bailout´ samt Bruch des gerade erst unterschriebenen Lissaboner Vertrages.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden ersucht, sich im Interesse des österreichischen Staatshaushaltes und des Steuerzahlers gegen die geplante Einführung von Eurobonds einzusetzen."
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Finanzen ersucht.