1378/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Tabaksteuergesetz 1995

 

Im Zuge der Budgetbegleitgesetze 2011 ist unter anderem geplant, die Tabaksteuer in zwei Schritten – zum 1.1.2011 und 1.7.2011 – um je 20 Euro-Cent pro Packung Zigaretten anzuheben. Aufgrund dieser massiven Preiserhöhung bei Zigaretten besteht die Gefahr, dass vor allem Trafikanten in der direkten Grenzregion existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden werden.

Die drastische Preiserhöhung bei Zigaretten wird zur Folge haben, dass der Schmuggel weiter blüht bzw. noch weiter ansteigt und die erhofften Steuermehreinnahmen ausbleiben werden. Derzeit wird der jährliche – durch Schmuggel entstehende Tabaksteuerausfall – mit rd. 350 Mio. Euro beziffert. Auch der faktische Vergleich mit den Jahren 2004/05 in dem ebenfalls ein Steuermehraufkommen von rd. 100 Mio. Euro geplant war und aufgrund der drastischen Preiserhöhungen von 30 Euro-Cent pro Packung Zigaretten tatsächlich nur 20 Mio. Euro an Steuermehreinnahmen erreicht werden konnten, belegt den obigen Verdacht.

Hinsichtlich des Feinschnitts (Tabak für selbst gedrehte Zigaretten) erfolgt hingegen nur eine geringfügige Anhebung der Tabaksteuer – die zu einer minimalen Preiserhöhung führen wird – aber nicht an die Besteuerung von Zigaretten herankommt. Wenn die Tabaksteuer für Feinschnitt an das Niveau der Tabaksteuer für Zigaretten herangeführt wird, könnte auf die per 1.7.2011 geplante Tabaksteuererhöhung für Zigaretten verzichtet werden ohne dabei Budgetmittel zu verlieren.

Dies hätte zur Folge, dass der Gesamtmarkt relativ stabil bliebe und kein weiteres verstärktes Abwandern in den Schmuggel erfolgt. Es könnte damit aber auch die Belastung für den Konsumenten auf einem zumutbaren Maß gehalten werden und die drohenden Umsatzeinbußen für Trafikanten teilweise hintangehalten werden. Abschließend sei noch erwähnt, dass die unterschiedliche Besteuerung von Feinschnitt und Zigaretten sachlich nicht nachvollziehbar bzw. begründbar ist.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 01.03.2011 eine Novelle zum Tabaksteuergesetz vorzulegen, die eine Tabaksteuerangleichung für Feinschnitt auf das Niveau von Zigaretten vorsieht und gleichzeitig die per 01.07.2011 vorgesehene Tabaksteuererhöhung für Zigaretten aufhebt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.