1395/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.01.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen anlässlich des Dioxin-Skandals in Deutschland

 

 

Ursache für den Dioxin-Skandal in Deutschland war die Verseuchung von Tierfutter durch die Verwendung von technischer Mischfettsäure, wie sie für die Industrie, etwa zur Herstellung von Schmiermitteln, verwendet wird. Wo auch immer Dioxinbelastungen in Futtermitteln ihren Ursprung haben, ob sie durch Achtlosigkeit entstehen oder auf kriminelle Energie zurück zu führen sind, die Tiere, die landwirtschaftliche Betriebe und die KonsumentInnen sind die Leidtragenden. Die industrielle Futter-, Tier-, und Lebensmittelproduktion hat zur Folge, dass kontaminierte Produkte weit gestreut und kaum mehr kontrollierbar auf die Märkte gelangen. Der Dioxin-Skandal in Deutschland ist daher nicht nur ein deutsches, sondern ein EU-weites Problem und erfordert Maßnahmen auf EU-Ebene.

 

Im Jahre 2002 wurde aufgrund von wiederholten Futter- und Lebensmittelskandalen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gegründet. Es wurden einheitliche Regelungen zur Futter- und Lebensmittelkontrolle sowie auch eine Grenzwert-Regelung für Dioxinbelastungen eingeführt. Seit 2009 ist eine neue Futtermittelverordnung in Kraft. Alle diese Maßnahmen konnten jedoch den letzten Dioxin-Skandal nicht verhindern. Es ist offensichtlich, dass es hier Umsetzungsdefizite gibt und die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.  

 

Die EU-Kommission muss daher einerseits sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Mitgliedsländern entsprechend umgesetzt werden, die Behörden angemessene Kontrollen durchführen und im Falle von Übertretungen harte Sanktionen verhängt werden. Zusätzlich muss aber die Haftung so geregelt werden, dass nicht die landwirtschaftlichen Betriebe oder die SteuerzahlerInnen die Zeche für verunreinigtes Futter zahlen müssen, sondern die Verursacher. Die Futtermittel-Industrie muss auch verpflichtet werden, jede Charge durch zugelassene Labore auf Schadstoffe zu prüfen. Um zu verhindern, dass minderwertige oder gar krank machende Komponenten zugefügt werden, ist eine verbindliche Positivliste mit zugelassenen Futtermittelkomponenten vorzuschreiben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzutreten:

 

  1. Die EU-Kommission wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei der Herstellung und Inverkehrbringung von Futtermitteln die geltenden gesetzlichen Vorgaben (vorsorgender Gesundheitsschutz, Rückverfolgbarkeit, Transparenz) EU-weit konsequent umgesetzt werden, die Behörden in den Mitgliedstaaten angemessene Stichproben durchführen und im Falle von Übertretungen harte Sanktionen verhängt werden.

 

  1. Die Futtermittelhersteller sind zu verpflichten, Futtermittelzutaten auf Basis eines risikobasierten Stichprobenplans auf Dioxine/PCBs zu testen, bevor sie die Zutaten in das Futter mischen.

 

  1. Im Prozess der Futtermittelproduktion ist eine klare Trennung der Warenströme einzuführen und eine verbindliche Positivliste mit zugelassenen Futtermittelkomponenten zu erstellen.

 

  1. Die Futtermittelhersteller sind umfassend für die Dioxinbelastung und die dadurch entstehenden Kosten haftbar zu machen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.