1397/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 20.01.2011
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Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig,
Werner Amon MBA, Elmar Mayer
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Durch die neuen Übergangsfristen haben Bundesministerien die Möglichkeit, die Schaffung von barrierefreien Gebäuden bis 2019 zu verlängern. Das BMUKK gibt im Budgetfahrplan an, durch diese Maßnahme 80 Mio. € zu sparen. Die Verzögerung der Adaptierung von Schulgebäuden ist aufgrund des Umfangs und der Komplexität gerechtfertigt, allerdings muss die Bundesministerin sicherstellen, dass keine Schülerin bzw. kein Schüler vom Besuch einer Bundesschule aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ausgeschlossen wird. Hier bedarf es im Einzelfall individueller Lösungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht sicherzustellen, dass keine Schülerin bzw. kein Schüler vom Besuch einer Bundesschule aufgrund baulicher Barrieren ausgeschlossen wird. Im Einzelfall sind individuelle Lösungen unter Einbindung des Bundesbehindertenanwaltes zu finden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.