1416/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bibliothekengesetz für Österreich

 

 

Obwohl man das Schlimmste befürchten musste, war PISA ein Schock. Die Obwohl man das Schlimmste befürchten musste, war PISA ein Schock. Die Lesekompetenz der österreichischen Schülerinnen und Schüler liegt deutlich unter dem OECD-Schnitt, der Abstand zu den traditionellen Bildungs-Spitzenreitern wie Finnland, Neuseeland oder Kanada vergrößert sich von Jahr zu Jahr. 28 % der 15- und 16-Jährigen sind mittlerweile akut gefährdet, nach Ende ihrer Pflichtschulzeit nicht sinnerfassend lesen zu können. Zudem stimmen 61 % der Burschen und 39 % der Mädchen vorbehaltlos der Aussage zu: „Ich lese nicht zum Vergnügen.“

 

Angesichts dieser katastrophalen Fakten hat die Bildungsministerin zwar am 7. Dezember letzten Jahres zehn „Handlungsfelder zur Schulreform“ angekündigt, erstaunlicherweise fehlt aber weiterhin jener Bereich, der ohne Zwang und niederschwellig dazu geeignet wäre, die Lust am Lesen zu fördern: der Ausbau des öffentlichen Bibliothekswesens und dafür als Voraussetzung ein verbindliches Bibliothekengesetz.

Im Gegensatz zu den meisten EU-Mitgliedsstaaten besitzt Österreich bis heute kein Gesetz, das die Verankerung, die mediale Ausstattung, die Größe oder den Personalbedarf öffentlicher Bibliotheken regelt. Bibliotheksinitiativen bleiben den Kommunen, den Kirchen oder Institutionen wie Gewerkschaften und Kammern überlassen, was dazu führen kann, dass zum Beispiel weder Klagenfurt noch Villach über kommunale Bibliotheken verfügen. Diesen zutiefst bedenklichen Zuständen kann kein auch noch so gut gemeintes Entwicklungskonzept abhelfen, hier bedarf es struktureller Änderungen.

 

Jahr für Jahr finden in Finnlands Bibliotheken rund 98,8 Millionen Entlehnvorgänge statt, was 18,6 Ausleihen pro EinwohnerIn und Jahr entspricht. Österreich kommt bei 20,7 Millionen Entlehnungen auf einen Pro-Kopf-Durchschnitt von lediglich 2,48 Ausleihungen. Dass zwischen diesen Daten und den PISA-Ergebnissen ein Zusammenhang besteht, liegt auf der Hand.


 

Kaum jemand wird die eminente Bedeutung von Bibliotheken als Bestandteil eines demo­kratischen, öffentlichen Bildungssystems und Kul­tur­angebotes infrage stellen. Chancengleichheit im Bildungsbereich ist ein bedeutender Indikator für die Funktionsfähigkeit von Demokratien. Biblio­the­ken fällt die Aufgabe zu, niederschwelligen, kostenfreien und damit gleichberechtigten Zugang zu Wissen und Informationen für alle zu garantieren. Um dieses Angebot zu verbessern und sicherzustellen, um Chancengleichheit im Bildungsbereich herzustellen, braucht Österreich ein moder­nes Bibliothekengesetz.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Interessen- und Dachverbänden ehestmöglich ein modernes Bib­li­o­theksgesetz auszuar­bei­ten, das unter anderem die Strukturen des öffentlichen Bibliothekswesens sowie die mediale Ausstattung, die Größe und den MitarbeiterInnenstand der öffentlichen Büchereien Österreichs regelt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.