1418/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzlich verpflichtende Quotenregelung für Aufsichtsratsgremien

 

 

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Kontrollgremium in österreichischen Unternehmen, mit einem durchschnittlichen Frauenanteil von nur sieben Prozent im Jahr 2009 (Quelle: Europäische Kommission). Im Durchschnitt der EU-27 liegt der Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien bei elf Prozent. Die im Corporate Governance Kodex verankerte freiwillige Selbstverpflichtung zur Berücksichtigung der Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats auch im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter hat keine signifikanten Veränderungen nach sich gezogen. Auch wenn diese Empfehlung grundsätzliche in die richtige Richtung geht,  wurde leider verabsäumt konkrete und verbindliche Vorgaben für eine angemessene Beteiligung von Frauen in Aufsichtsräten zu benennen.  Durch diese freiwillige Verpflichtung der Wirtschaft ist keine Verbesserung der Situation zu erwarten.

 

Daher braucht es nun eine gesetzliche Regelung, die auf den Abbau der gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen hinwirkt. Ein höherer Frauenanteil in den Führungsetagen österreichischer Unternehmen wäre allein schon aufgrund des demografischen Wandels ein realer wirtschaftlicher Wettbewerbsvorteil. Ob es gelingt, das Know-how, die fachlichen Fähigkeiten und die Kreativität von Frauen mit Hilfe einer Mindestquote für Aufsichtsräte aktiver in die Unternehmen einzubinden, wird zu einem wichtigen wirtschaftlichen Standortfaktor werden. Zudem hat sich in Norwegen gezeigt, dass ein höherer Frauenanteil in den Aufsichtsräten zu einer Verbesserung der Unternehmenskontrolle geführt hat. Aus diesem Grund ist eine adäquate Repräsentanz von Frauen in den Aufsichtsräten allein schon ein Gebot der besseren Unternehmensführung und –kontrolle.

 

Inzwischen haben sich bereits die EU-Kommission und mehrere andere europäische Länder diesem Problem der Unterrepräsentanz von Frauen in Aufsichtsratsgremien gestellt. Das erfolgreichste und konsequenteste Modell war Norwegen mit einer gesetzlich verpflichtenden 40 Prozentquote für Frauen, die im Falle der Nichterfüllung mit Sanktionen bis hin zum Verlust der Börsenzulassung gekoppelt ist. Ähnliche Maßnahmen werden in einer Vielzahl anderer Länder wie in den Niederlanden, in Spanien, in Frankreich, in Schweden und in Deutschland entweder bereits eingeführt oder heftig debattiert.  Eine Mindestquote von einem Frauenanteil von 40 Prozent hat sich in Norwegen bewährt.  Das Ziel sollte eine streng paritätische Besetzung das Ziel sein. Eine verpflichtende Mindestquote von 40 Prozent für jedes Geschlecht in Aufsichtsräten, die im Fall der Nicht-Erfüllung mit strengen Sanktionen verbunden ist, wäre ein gewichtiger und zugleich praktikabler Schritt in diese Richtung.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert,  eine Gesetzesinitiative auszuarbeiten, die eine stufenweise Anhebung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten der staatsnahen sowie der börsennotierten Unternehmen auf mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2014 festschreibt. Diese Gesetzesinitiative sollte jedenfalls vorsehen, dass Unternehmen im Falle der Nicht-Erfüllung dieser Quote strenge Sanktionen zu befürchten haben.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.