1419/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Qualitätsnormen von Schuhen

Ärzte beobachten seit Jahren immer öfter schwere Fußdeformationen aufgrund falschen Schuhwerks und appellieren, beim Schuhkauf auf gesunde Fußbekleidung zu achten. Fehlstellungen der Zehen in jungen Lebensjahren bedingen in weiterer Folge Fehlstellungen der Gelenke und im fortgeschrittenen Alter Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat, mit hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem.

Mit dem Themenbereich "Schuhe" befaßt sich in Österreich der Fachnormenausschuss

188 "Leder und Lederwaren" des Österreichischen Normungsinstitutes (ON). Dieser ist auch

nationales Spiegelgremium zum europäischen Technischen Komitee CEN/TC 309 "Schuhe".

Die bestehenden europäischen Normprojekte im Bereich dieses technischen Komitees gehen in ihrer Arbeit durchaus auf die Marktsituation in Europa ein und sehen dabei folgende Arbeitsbereiche vor:

-  Prüfverfahren, Terminologie und Mindestanforderungen für Bestandteile von Schuhen

-  Prüfverfahren und Terminologie für Schuhe (als Ganzes)

-  Umweltaspekte von Schuhwerk

Ausgenommen von diesem Arbeitsbereich sind Sicherheitsschuhe, wofür in Ergänzung zur Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen zahlreiche Europäische Normen bestehen und laufend aktualisiert werden.

Beide Arbeitsbereiche haben jedoch eines gemeinsam. Auf die Form der Schuhe und die Anforderungen, welche Füße an Schuhwerk stellen, so genannte Maßformen, wird nicht eingegangen.

Insbesondere der Bereich der Gesundheitsprävention ist eine Querschnittsmaterie, die ohne eine interdisziplinäre Zusammenarbeit nicht möglich ist und die auf die Unterstützung von anderen mitbefassten Gremien angewiesen ist. Aus diesem Grund wäre es ein großer Schritt im Interesse der Volksgesundheit, hier ein Normungsthema betreffend Schuhe an das Österreichische Normungsinstitut heranzutragen und mit der Erstellung einer NORM zu beginnen.


Die Anwendung Europäischer Normen (die als nationale Normen, also ÖNORM EN, zu übernehmen sind) ist grundsätzlich freiwillig. Da sie aber von allen vom jeweiligen Thema betroffenen Kreisen erarbeitet (und in diesem Verfahren auch einem öffentlichen Einspruchsverfahren in Österreich als "ÖNORM EN Entwurf" - unterzogen werden), ist ihnen hohe Akzeptanz gesichert. Überdies können die (grundsätzlich freiwilligen) Normen auch durch vertragliche Vereinbarung verbindlich gemacht werden. Dies gilt unabhängig vom Produktionsort.


 

Mittels eines Konformitätszeichens (z. B. ON - CERT) könnte dem Konsumenten deutlich gemacht werden, welche Schuhe bestimmten Kriterien (welche in einem Referenzdokument, z.B. einer ÖNORM oder ONR dargelegt sind) entsprechen und welche nicht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die Qualitätsnormen für Schuhe vorsehen bzw. ermöglichen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.