142/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rahmenbedingungen für den Erhalt und den Ausbau von Verpackungs-Mehrwegsystemen

 

Der Anteil von Mehrweggebinden im Getränkebereich in Österreich ist dramatisch im Fallen begriffen. So sank der Anteil von Mehrwegflaschen am österreichischen Getränkemarkt seit dem Jahr 2000 von fast 60 Prozent um ein Drittel und betrug im Jahr 2007 inkl. des Gastronomiebereichs (Fässer, Container, Tanks) nur noch 40 Prozent. Werden lediglich die im Handel abgesetzten Getränke betrachtet liegt der Anteil nur mehr bei 24 Prozent. Die PET-Flaschenmenge nahm dabei im Zeitraum von 1994 bis 2007 von 5.000 Tonnen auf 38.000 Tonnen zu.

 

Ein Grund dafür ist in der geänderten rechtlichen Lage zu sehen. Die Verpackungszielverordnung mit ihren rechtlich verbindlichen Mehrwegquoten wich einer freiwilligen Vereinbarung der österreichischen Getränkewirtschaft mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Im Juni 2008 wurde diese Vereinbarung unter dem Titel „Nachhaltigkeitsagenda 2008 – 2017“ für eine neue Verpflichtungsperiode abgeschlossen. Darin wurde gegenüber der vorangegangenen Vereinbarung das Kapitel Mehrwegverpackung ersatzlos gestrichen. Die Wirtschaftskammer spricht dafür in ihrer neuen Nachhaltigkeitsagenda der Getränkewirtschaft von einer „Erweiterung um den Klimaschutz“.

 

Nähme man jedoch die Zahlen im Anhang zur Nachhaltigkeitsagenda ernst, so müsste auch die Bundeswirtschaftskammer automatisch die Mehrwegsysteme stärken. Zum Beispiel produziert eine Bier-Einweg-Dose 290 g CO2/Liter gegenüber einer Mehrweg-Flasche 98 g CO2/Liter oder die Limonade in PET-Einweg 121 g CO2/Liter, während die Mehrweg-PET-Flasche nur 50 g CO2/Liter erzeugt. Laut der neuen Nachhaltigkeitsagenda sollen durch freiwillige Reduktionsmaßnahmen der im Bereich der Getränkewirtschaft tätigen Unternehmen über die nächsten zehn Jahre insgesamt 10 Prozent der Treibhausgasemissionen im Getränkebereich eingespart werden. Ausgangsbasis dafür sind die für 2007 ermittelten Emissionen, die den in Österreich eingesetzten Getränkeverpackungen zuzuordnen sind. Die geringe Klimaschutzbedeutung zeigt sich, da als Basisjahr 2007 gewählt wurde bzw. ist die Reduktionsrate von 10 Prozent bis zum Jahr 2017 sehr niedrig angesetzt. Völlig ausgeblendet wird dabei der Aspekt der Ressourcenschonung und der Energieeinsparung durch Mehrwegverpackungen.

 

Ohne strengere gesetzlichen Rahmenbedingungen wird der Anteil der Mehrwegflasche im Getränkemarkt noch weiter absinken. Im Handel sind bereits jetzt kaum noch Glas- oder PET-Mehrwegflaschen erhältlich. Dabei sind Mehrwegflaschen (PET- und Glas-Mehrwegflaschen) im Vergleich zu Einwegflaschen das ökologisch günstigste Getränkeverpackungssystem, wie zahlreiche Studien bestätigen.

 

Die derzeitigen Rahmenbedingungen missachten den ersten Grundsatz der europäischen und österreichischen Abfallhierarchie – die Abfallvermeidung. Die Ziele der Getränkezielverordnung wurden nicht erreicht, anstelle Konsequenzen zu setzen und Verbote oder Pfand per Gesetz einzuführen, wurde einfach die Verordnung aufgehoben.

 

Die Landesumweltreferenten haben in ihrer Tagung am 20. Juni 2008 einen einstimmigen  Beschluss mit einer Aufforderung an den Umweltminister gefasst:

 

"Die Landesumweltreferentenkonferenz ersucht den Herrn Bundesminister für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dringend, verbindliche Rahmenbedingungen für den Erhalt und Ausbau von Mehrwegsystemen (inkl. konkreter und sanktionierbarer Ziele) zu schaffen."

 

Leider nimmt aber auch das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode keinerlei Bezug auf die Problematik des dramatisch sinkenden Anteils von Mehrweggebinden und die damit ansteigenden Mengen von Verpackungsabfall.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat Vorschläge zum Erhalt und zum Ausbau von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen vorzulegen. Diese sollen enthalten:

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.