1421/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend „JA zum Leben“ konsequent stärken – Ausweitung der  Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen

 

Viele Beratungsvereine und Hilfsorganisationen sind bei der Finanzierung ihrer Tätigkeit auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen. Ohne die großzügige Spendenbereitschaft der Bevölkerung wären wichtige Einrichtungen im Sozialbereich nur schwer bzw. gar nicht aufrecht zu erhalten.

 

Auch im Bereich des Lebensschutzes engagieren sich viele Menschen und helfen dadurch mit, jungen Müttern in einer oftmals aussichtslos erscheinenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft ein „JA zum Leben“ zu vermitteln.

 

Auf Initiative der Freiheitlichen in Vorarlberg hat im Juni 2010 die Landtags-Enquete „Lebensschutz“ stattgefunden und als Ergebnis dieser Enquete hat sich der Landtag mit großer Mehrheit für ein Maßnahmenpaket zur Forcierung des Lebensschutzes ausgesprochen. Wir wollen dieses Signal noch verstärken und über die Schaffung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an Lebensschutzorganisationen zusätzlich einen wichtigen Impuls setzen.

 

Seit dem Jahr 2009 sind Spenden an Vereine und Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen oder Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, absetzbar. Nachdem aber von dieser Möglichkeit nicht im erhofften Ausmaß Gebrauch gemacht wurde – 2009 waren 100 Millionen budgetiert und 45 Millionen wurden geltend gemacht - hat Finanzminister Pröll Ende Dezember 2010 angekündigt, die Absetzbarkeit von Spenden erweitern zu wollen. Konkrete Vorschläge dazu liegen dem Finanzausschuss jedoch noch nicht vor.

 

Mit der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Organisationen im Bereich des Lebensschutzes könnte die Bundesregierung nicht nur einen finanziellen Impuls setzen, sondern vor allen Dingen ein uneingeschränktes „JA zum Leben“ aussprechen.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen um jene Vereine und Einrichtungen, die im Bereich des Lebensschutzes tätig sind, zu erweitern“.

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.