1424/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Themessl, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend verpflichtende Kenntnisse einer europäischen Amtssprache im Gewerbe

 

Die wirtschaftliche Integration Europas schreitet immer weiter voran. Die Verflechtungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes werden zunehmend intensiver, sowohl auf dem Finanz-, als auch auf dem Gütermarkt. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, sind ein Höchstmaß an Koordination und Kommunikation erforderlich. Die geltenden Regelungen der Gewerbeordnung sehen jedoch keinerlei verpflichtende Sprachkenntnisse als Voraussetzung, ein Gewerbe anmelden zu können, vor. Effiziente und bedeutungsmäßig exakte Informationsübertragung sind eine Grundvoraussetzung für weiteres Wachstum und eine damit einhergehende Stärkung des Binnenmarktes. Es ist folglich unerlässlich, dass Gewerbetreibende zumindest einer Amtssprache eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mächtig sind.

 

Ein weiterer bedeutender Aspekt  besteht in der Qualitätssicherung. Dienstleistungen können im Fall etwaiger Sprachbarrieren kaum in für beide Seiten zufriedenstellender Art und Weise erbracht werden. Gerade dieser Sektor nimmt jedoch immer größeren Stellenwert im europäischen Wirtschaftsgeschehen ein.  Die rechtliche Möglichkeit, sich im Bedarfsfall eines Steuerberaters, Notars oder eines anderen externen Beraters zu bedienen, ist selbstverständlich gegeben, kann aber nur eine Ergänzung und nicht Ersatz für entsprechende Sprachkenntnisse sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Änderung der Gewerbeordnung beinhaltet: Für die Erteilung eines Gewerbescheines muss die Kenntnis zumindest einer Sprache, die in einem Mitgliedsstaat der EU als Amtssprache gilt, Voraussetzung sein."

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss ersucht.