1426/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Abhaltung einer Volkabstimmung über ein Verfassungsgesetz, welches die Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht beinhaltet

 

 

 

Der Artikel 9a Absatz 3 B-VG normiert, dass jeder männliche österreichische Staatsbürger wehrpflichtig ist. Würde dieser Absatz aus dem Artikel 9a B-VG gestrichen werden, so wäre das eine Verfassungsänderung, die eine Volksabstimmung nachsichtzieht.

 

Eine solche Volksabstimmung wäre insbesondere deswegen notwendig, da eine solche Verfassungsänderung ein tiefer irreversibler Einschnitt in die sozialen und sicherheitspolitischen Strukturen unserer Republik Österreich darstellen würde.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, dass, falls es zu einem Beschluss im Nationalrat über eine Regierungsvorlage, die die Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht beinhaltet, kommt, einer Volksabstimmung darüber nicht entgegenzuarbeiten.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss