1427/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag
DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausstieg
Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag

Begründung

EURATOM, auch als Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet wurde
gleichzeitig mit der Europ
äischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) durch die Römischen
Verträge vom 27.3.1957 (in Kraft seit dem 1.1.1958) begründet. Gemeinsam bilden
die drei Vertr
äge die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft
(EG), heute Europ
äische Union (EU). Ziel von EURATOM ist die Förderung der
friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbez
ügliche Forschungen. Der
Atomwirtschaft werden mit dem EURATOM-Vertrag EU-weite Wettbewerbsvorteile
gegen
über anderen Energieträgern eingeräumt. Nach dem EU-Vertrag ist "die
Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle f
ür die Entwicklung und Belebung der
Wirtschaft und f
ür den friedlichen Fortschritt".

EURATOM finanziert die EU-Atomforschung und hat Milliarden von Euro als Kredite
für die Errichtung oder Modernisierung von Atomkraftwerken vergeben. Für die
Euratom-Programme sind im Zeitraum von 2007-2013 insgesamt 4,1 Milliarden Euro
im EU-Budget reserviert. Dieser Budgetbeschluss wurde mit der Zustimmung der
österreichischen Bundesregierung gefasst. In den vergangenen 30 Jahren hat die
Atomforschung mehr als 60 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten und EU-
Institutionen erhalten. Österreich zahlt seit dem EU-Beitritt mit bei Euratom - 40 bis
50 Millionen Euro pro Jahr.

Atomkraft ist nicht zukunftsfähig

Atomkraft ist lebensgefährlich, schützt das Klima nicht, ist unbezahlbar teuer und
erzeugt Atommüll ohne Ende, für den es weltweit kein einziges sicheres Endlager
gibt. Das ist die durch Fakten belegte Realit
ät.

Atomkraft ist nicht zukunftsfähig. Wer weiterhin Milliarden in die Atomenergie
pumpen will verhindert damit den Ausbau von
Ökoenergien, weil dafür kein Geld
übrig bleibt. Die derzeitige Aufteilung der Forschungsmittel zwischen nuklearem und
nicht-nuklearem (v.a. erneuerbare Energien) Bereich ist eklatant einseitig zu Gunsten
der Atomkraft. Es ist an der Zeit, die ungerechtfertigte Förderung der Atomindustrie
zu beenden.


Bundesregierung nutzt ihre Möglichkeiten zur Reform des Vertrags nicht

Alle Bemühungen, den EURATOM-Vertrag zu reformieren und damit die gefährliche
Förderung der Atomindustrie mit öffentlichen Geldern zu beenden sind gescheitert
und wurden von der Bundesregierung bestenfalls halbherzig betrieben.
Österreich
nimmt seit Jahren eine passive Position in der EURATOM-Frage ein. Eine offensives
Auftreten gegen die Finanzierung der milliardenschweren Programme zur
Entwicklung neuer Nuklearreaktoren l
ässt die Bundesregierung vermissen. Die
Möglichkeit eines Vetos bzw. einer Vetodrohung bei Entscheidungen im EU-Rat, die
Einstimmigkeit erfordern (z.B. Aufstockung der Mittel für das Euratom-
Forschungsprogramm) wurden von der Bundesregierung bisher nie genutzt.

Für den Verbleib Österreichs im Euratom-Vertrag gibt es keine Rechtfertigung

Österreich muss aus dem Euratom-Vertrag ausstiegen. Dazu gibt es jetzt keine
Alternative mehr. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist für Österreich rechtlich möglich,
ohne aus der Europ
äischen Union auszusteigen (Vergl. Rechtsgutachten von Univ.-
Prof. Dr. Rotter 2004, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger 2005 und Univ.-Prof. Dr.
Wegener, 2007).

Österreichischer Anti-Atomkonsens

In Österreich hat es immer einen breiten Anti-Atomkonsens gegeben. Derzeit läuft
auf Initiative vieler engagierter BürgerInnen ein Volksbegehren, das eine
Volksabstimmung
über auf den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
abzielt. Nachdem alle bisherigen Reform-Bemühungen gescheitert sind und auch die
österreichische Bundesregierung ihre Reformmöglichkeiten ungenutzt lässt (uletzt
bei der Frage der Laufzeitverl
ängerung der deutschen Atomkraftwerke), soll jetzt die
Bevölkerung die Möglichkeit bekommen, diese Frage zu entscheiden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
betreffend den Ausstieg
Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorzulegen und damit
dem Nationalrat die Beschlussfassung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG zu
ermöglichen."

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2
GOG verlangt