1427/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
01.03.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
DRINGLICHER ANTRAG
der
Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde
betreffend Ausstieg Österreichs aus dem
EURATOM-Vertrag
Begründung
EURATOM,
auch als Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet
wurde
gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
und der
Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) durch die Römischen
Verträge vom
27.3.1957 (in Kraft seit dem 1.1.1958) begründet.
Gemeinsam bilden
die drei Verträge die Grundlage für die Gründung der
Europäischen Gemeinschaft
(EG), heute Europäische Union (EU). Ziel von EURATOM ist die Förderung der
friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezügliche
Forschungen. Der
Atomwirtschaft werden mit dem EURATOM-Vertrag EU-weite Wettbewerbsvorteile
gegenüber anderen Energieträgern eingeräumt. Nach dem
EU-Vertrag ist "die
Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die
Entwicklung und Belebung der
Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt".
EURATOM
finanziert die EU-Atomforschung und hat Milliarden von Euro als Kredite
für die
Errichtung oder Modernisierung von Atomkraftwerken vergeben. Für die
Euratom-Programme
sind im Zeitraum von 2007-2013 insgesamt 4,1 Milliarden Euro
im
EU-Budget reserviert. Dieser Budgetbeschluss wurde mit der Zustimmung der
österreichischen
Bundesregierung gefasst. In den vergangenen 30 Jahren hat die
Atomforschung mehr als 60 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten und EU-
Institutionen
erhalten. Österreich zahlt seit dem
EU-Beitritt mit bei Euratom - 40 bis
50 Millionen Euro pro Jahr.
Atomkraft ist nicht zukunftsfähig
Atomkraft ist
lebensgefährlich, schützt das Klima nicht, ist unbezahlbar
teuer und
erzeugt
Atommüll ohne Ende, für den es weltweit
kein einziges sicheres Endlager
gibt. Das ist die durch Fakten belegte Realität.
Atomkraft ist nicht
zukunftsfähig. Wer weiterhin Milliarden in
die Atomenergie
pumpen will verhindert damit den Ausbau von
Ökoenergien, weil dafür kein Geld
übrig bleibt.
Die derzeitige Aufteilung der Forschungsmittel zwischen nuklearem und
nicht-nuklearem
(v.a. erneuerbare Energien) Bereich ist eklatant einseitig zu Gunsten
der
Atomkraft. Es ist an der Zeit, die ungerechtfertigte Förderung der
Atomindustrie
zu
beenden.
Bundesregierung nutzt ihre Möglichkeiten zur Reform des Vertrags nicht
Alle Bemühungen, den
EURATOM-Vertrag zu reformieren und damit die gefährliche
Förderung der
Atomindustrie mit öffentlichen Geldern zu beenden sind
gescheitert
und wurden von der Bundesregierung bestenfalls halbherzig betrieben. Österreich
nimmt
seit Jahren eine passive Position in der EURATOM-Frage ein. Eine offensives
Auftreten
gegen die Finanzierung der milliardenschweren Programme zur
Entwicklung neuer Nuklearreaktoren lässt die Bundesregierung vermissen.
Die
Möglichkeit
eines Vetos bzw. einer Vetodrohung bei Entscheidungen im EU-Rat, die
Einstimmigkeit
erfordern (z.B. Aufstockung der Mittel für das Euratom-
Forschungsprogramm) wurden von der Bundesregierung bisher nie genutzt.
Für den Verbleib Österreichs im Euratom-Vertrag gibt es keine Rechtfertigung
Österreich
muss aus dem Euratom-Vertrag ausstiegen. Dazu gibt es jetzt keine
Alternative
mehr. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist für Österreich
rechtlich möglich,
ohne aus der Europäischen Union auszusteigen (Vergl.
Rechtsgutachten von Univ.-
Prof.
Dr. Rotter 2004, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger 2005 und Univ.-Prof. Dr.
Wegener,
2007).
Österreichischer Anti-Atomkonsens
In Österreich
hat es immer einen breiten Anti-Atomkonsens gegeben. Derzeit läuft
auf Initiative vieler
engagierter BürgerInnen ein Volksbegehren, das
eine
Volksabstimmung über auf den
Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
abzielt.
Nachdem alle bisherigen Reform-Bemühungen gescheitert sind und auch die
österreichische Bundesregierung
ihre Reformmöglichkeiten ungenutzt lässt (uletzt
bei der Frage der Laufzeitverlängerung der
deutschen Atomkraftwerke), soll jetzt die
Bevölkerung die
Möglichkeit
bekommen, diese Frage zu entscheiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht,
dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
betreffend den Ausstieg Österreichs
aus dem Euratom-Vertrag vorzulegen und damit
dem Nationalrat die Beschlussfassung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG zu
ermöglichen."
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2
GOG verlangt