1429/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend faire und solidarische Gestaltung des Selbstbehaltes bei Medikamenten

 

Was bereits bei der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze befürchtet wurde hat sich in der Praxis bestätigt. Die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze von 2% des Jahresnettoeinkommens brachte einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich, benachteiligt Menschen die alleine leben und ist in einem bereits einkommensbasierend-finanzierten solidarischen Gesundheitssystem höchst unsolidarisch, da es auch die Leistungsansprüche nach dem Einkommen reglementiert.    

 

Menschen mit einem hohen Medikamentenbedarf müssen unabhängig vom Einkommen fair und im Sinne der Solidarität behandelt werden. Daher sollen für alle Menschen ab der 51. Medikamentenpackung pro Jahr die Rezeptgebühren wegfallen, und das unabhängig vom Einkommen.

 

Die Lösung ab dem 51. Medikament keine Rezeptgebühr mehr einzuheben ist daher für alle - Beitragszahler und Leistungsbezieher - fair und ohne zusätzliche Administration sofort umsetzbar und soll die derzeitige Regelung der Rezeptgebührenobergrenze ersetzen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen die vorsieht, die derzeitige Regelung der Rezeptgebührenobergrenze abzuschaffen und durch eine generelle Befreiung aller Versicherten von der Rezeptgebühr ab der 51. Medikamentenpackung pro Jahr zu ersetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 1. März 2011