1431/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Verbot der Entnahme von Federn und Daunen vom lebenden Tier

 

 

Millionen ungarischer und polnischer Mastgänse werden alle 6 Wochen (bis zu dreimal) bei lebendigem Leib Federn und Daunen ausgerissen. Die Daunenindustrie versteckt sich hinter beschönigenden Begriffen wie „Harvesting“ und „Mauserupf“. Die Tiere leiden jedoch entsetzlich, wenn sie gerupft werden; Wunden und schwere Verletzungen sind häufig die Folge. Die derart grausam gewonnenen Daunen werden in ganz Europa gehandelt und kommen vor allem aus Ungarn, Polen, Frankreich oder werden aus China importiert. Das Fleisch der gequälten Tiere befindet sich in den Kühlregalen europäischer Supermärkte.

 

Tierschutzorganisationen wie „Vier Pfoten“ und viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich gegen diese Grausamkeit im Umgang mit den Gänsen durch das Unterzeichnen einer Petitionen an die EU-Kommission, die in nächster Zeit eine Entscheidung über das Schicksal der Gänse treffen wird. Auch große Unternehmen wie Tchibo, Spar, Lidl, Rewe und die Otto Group sie fordern in Briefen an EU-Kommissar John Dalli ein klares Verbot der Daunengewinnung von lebenden Tieren.

 

In Artikel 3 der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere heißt es: „Die Mitgliedstaaten treffen dahingehend Vorkehrungen, dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.“ Darüber hinaus heißt es in der zu Hausgänsen gemachten Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Europarates zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, die 1999 angenommen und Teil des EU-Rechts ist, dass "Federn, einschließlich Flaumfedern, lebenden Tieren nicht ausgerupft werden dürfen."

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein striktes Verbot jeglicher Entnahme von Daunen und Federn von lebenden Tieren und für ein Importverbot für Daunen aus derartiger Produktion einzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.