1441/A XXIV. GP
Eingebracht am 01.03.2011
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ANTRAG
der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen
gemäß Art 49b B-VG auf Durchführung einer Volksbefragung über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht
Der Nationalrat wolle beschließen:
Gemäß § 49b B-VG wird eine Volksbefragung über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt, wobei die Fragestellung lautet:
„Soll die allgemeine Wehrpflicht in Österreich abgeschafft werden?
o Ja o Nein“
Begründung:
Die Zukunft des österreichischen Bundesheeres sowie die Frage der Abschaffung oder Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht wird in Österreich seit dem Sommer 2010 diskutiert.
Es ist richtig, dass die Erarbeitung einer neuen Sicherheitsdoktrin dringend nötig ist. Die Grundfrage für die Entscheidung über die Wehrpflicht ist aber bereits durch die Empfehlungen der Bundesheerreformkommission beantwortet worden: Die Landesverteidigung wird in Zukunft nicht mehr zu den Kernaufgaben der militärischen Sicherheitspolitik zählen.
Bei der anstehenden Reform wird es im Kern um eine Grundsatzentscheidung gehen: Soll die allgemeine Wehrpflicht in Österreich beibehalten oder soll sie abgeschafft werden? Sobald diese Grundsatzfrage beantwortet ist, wird auch die Klärung weiterer Fragen leichter möglich sein.
Bei allen sachlichen Differenzen sind sich die politischen Parteien in einem Punkt einig: dass diese grundlegende Entscheidung letztlich durch den Souverän, das Volk, in einer Volksabstimmung oder - befragung zu treffen sein wird. Eine solche Volksentscheidung erscheint nicht nur wegen der Verankerung der Wehrpflicht in der österreichischen Bundesverfassung, sondern auch wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf die BürgerInnen selbst erforderlich.
Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht scheint es daher nunmehr zweckmäßig, ehestmöglich diese Volksbefragung durchzuführen, um der Politik die weitere Richtung der notwendigen Planungen vorzugeben und vor allem, um für das kommende Jahr 38.000 jungen Männern die offene Frage zu beantworten, ob sie Präsenzdienst oder Zivildienst leisten müssen. - oder nicht.
Darüber hinaus ist es notwendig, rechtzeitig zu wissen, ob 14.000 Zivildiener insbesondere bei den Blaulichtorganisationen rechtzeitig ersetzt werden müssen.
Die betroffenen jungen Männer, die Organisationen, die Zivildiener beschäftigen und nicht zuletzt das Bundesheer selbst brauchen eine klare Entscheidung über ihre Zukunft. Diese Klarheit soll die Volksbefragung bringen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen.