1453/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gartelgruber, Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erhöhung der Förderung für Frauenhäuser
Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt durch ihren Partner bzw. Ehemann erleben, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit, Schutz und Unterstützung. Zur Zeit gibt es quer über alle Bundesländer verteilt insgesamt 30 Frauenhäuser. Sie sind für alle Gewaltopfer offen. Die Adressen der Frauenhäuser sind aus Sicherheitsgründen anonym.
Die Basisfinanzierung der Frauenhäuser fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Länder. Um die Beratung und Betreuung sowie die Nachbetreuung der von Gewalt betroffenen Frauen zu verbessern, werden aus den Förderbudgetmitteln der Frau Bundesminister finanzielle Unterstützungen nur bis jeweils € 7.500,- pro Frauenhaus gewährt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, eine Bedarfsprüfung bei den bestehenden Frauenhäusern durchzuführen und eine allfällige Erhöhung der finanziellen Unterstützung vorzunehmen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.