1462/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

 

 

Im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik werden im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf mögliche Chromosomen- oder Gendefekte untersucht, bevor sie in die Gebärmutter implantiert werden. Diese Untersuchung ist in den meisten europäischen Staaten erlaubt, in Österreich, Irland und Portugal verboten. In der Bundesrepublik Deutschland sprach der Bundesgerichtshof im Juli 2010 einen Berliner Arzt frei, der durch diese Gendiagnostik Eltern zu einem gesunden Kind verholfen hat.

Viele österreichische Paare fahren daher ins benachbarte Ausland, um diese Untersuchung durchführen zu lassen! Das ist nicht nur für die betroffenen Eltern mit hohen Kosten verbunden, es fließen auch Gelder ins benachbarte Ausland ab.

 

Während bei bereits bestehender Schwangerschaft pränatale Untersuchungen erlaubt sind und die embryopathische Indikation, eine Beendigung der Schwangerschaft bis zum Geburtstermin im Falle einer Behinderung des Kindes in Österreich möglich ist, werden ethische Gründe vorgeschoben, Präimplantationstechnik zu untersagen. Dies ist nicht nachvollziehbar, da ja in keiner Weise garantiert ist, dass eine eingesetzte befruchtete Eizelle wirklich zu einer Schwangerschaft führt und damit zu Leben wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Gesundheit werden ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der in Österreich Präimplantationsdiagnostik zur Bestimmung des Chromosomensatzes sowie einer möglichen numerischen und strukturellen Chromosomenaberration ermöglicht wird.“

 

 

 

 In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.