1463/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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Entschließungsantrag

 
der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr
Kolleginnen und Kollegen
 
 
betreffend Plastiktragtaschen
 
Die Österreicherinnen und Österreicher trennen Müll sehr engagiert. Gut 96 Prozent des anfallenden Mülles wird stofflich verwertet oder energetisch genutzt. In Österreich fallen jährlich ca. 7.000 Tonnen an Plastiktragtaschen an. In Italien sind es rund 200.000 Tonnen, was einem Viertel des gesamteuropäischen Verbrauches entspricht. 
 
Verpackungsmaterialen aus Kunststoff werden zum großen Teil aus Erdöl hergestellt. Deshalb wird in Österreich großer Wert auf die getrennte Sammlung und Verwertung sowie die thermische Nutzung des Restmülls gelegt.
 
Plastiksackerl haben im Meer oder auch sonst in der Natur nichts verloren. In manchen Ländern verschmutzen leider dennoch Plastiksackerl die Ozeane. In einigen Ländern bzw. Regionen wurde sogar ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Kunststofftragtaschen in Erwägung gezogen. Ein Verbot von diesen Produkten widerspricht jedoch dem EU Recht. In Frankreich wurde ein Verbot von Plastiktragetaschen von der EU gekippt und auch in Italien ist das Verbot bis dato nicht notifiziert.
 
Zwischen der Verschmutzung der Meere und dem Einsatz von Kunststofftragtaschen in Österreich besteht zwar kaum ein Zusammenhang. Die Produktion von Kunststoffen benötigt sehr viele wichtige Ressourcen und Energie. Die Situation in Österreich ist daher nicht mit jener in vielen anderen europäischen Staaten (insbesondere nicht mit der Situation in Italien) zu vergleichen. Jedoch ist die österreichische Position und Praxis wichtig, weil sie auf europäischer und internationaler Ebene Vorbildwirkung haben kann.  
 
Daher sollten auch in Österreich ökologische Optimierungspotenziale geprüft und gegebenenfalls genutzt werden, sowie Maßnahmen gegen das „Littering“ gesetzt werden.
 
Wir brauchen möglichst ökologische Tragehilfen. Am wichtigsten ist es, dass dauerhafte Taschen und nicht Wegwerfsackerln verwendet werden, wenn dies möglich ist. Neben Kunststofftragtaschen kommen Einkaufsnetze, Papiertragtaschen, Stofftaschen oder Einkaufskörbe in Betracht. Seit einigen Jahren gibt es außerdem Folientaschen aus nachwachsenden Rohstoffen, in der Regel Mais- oder Kartoffelstärke oder Polymilchsäuren. Hier sollen Ökobilanzen und abfallwirtschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden, ob diese bei der Verwendung von nachhaltigen, lokal vorhandenen und gentechnikfreien Rohstoffen einen ökologischen Vorteil gegenüber konventionellen Kunststofftragetaschen bieten und in welche Entsorgungsschiene (Kompostierung, stoffliche Verwertung, Restmüll) diese Materialien passen.
 
 
 
 
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
 
 
Entschließungsantrag
 
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 
 
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert:
 
 
·         mit der Wirtschaft gemeinsam ökologische Optimierungspotentiale zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen. Für die Analyse sind grundsätzlich Ökobilanzen zu erstellen, die aufzeigen, welche Tragehilfen ökologische Vorteile bieten. Dabei sind die Möglichkeiten von Entsorgung und Verwertung durch die Abfallwirtschaft zu evaluieren und die Auswirkungen des Litterings einzubeziehen;
 
·         es sind Wege zu prüfen, die geeignet sind Einkaufstragetaschen und Verpackungen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessiv zu ersetzen und gleichzeitig die Verwendung von immer wieder verwendbaren Tragtaschen aus Stoff oder Papier  bzw. aus nachhaltigen, nachwachsenden und kompostierbarem Material zu forcieren, wo dies ökologisch und abfallwirtschaftlich Vorteile bringt;
 
·         eine Kennzeichnung der Tragetaschen mit dem deutlichen Hinweis auf das verwendete Material, die richtige Verwendung und Verwertung zu prüfen;
 
·         eine Recherche durchzuführen, wie in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU die Verwendung von Kunststofftragtaschen reduziert oder verhindert wird;
 
·         zu eruieren, inwieweit in den EU Mitgliedsstaaten oder Regionen Regelungen notifiziert wurden;

 

·         auf europäischer Ebene im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie die Verwendung von nicht verrottbarem Kunststoff europaweit zu reduzieren und Alternativen wie wiederverwendbare Tragtaschen aus nachhaltigen und schnell biologisch abbaubaren Rohstoffen zu forcieren, wenn diese vorteilhaft sind.“
 
 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss