1472/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz

 

„Lava Red“ und „Monkey go bananas“ sind die Verkaufsbezeichnung für Drogen, die aus verschiedenen getrockneten Pflanzenteilen mit einem starken Zusatzanteil an Aromastoffen bestehen, wodurch sie in den meisten Fällen als „harmloses“ Räucherwerk gehandelt werden. Sie werden von den Konsumentinnen und Konsumenten als direkte Nachfolger der Droge „Spice“ angesehen und auch entsprechend erworben. Verwendung finden die Nachfolgeprodukte „Lava Red“ und „Monkey go bananas“ insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte wobei diese offensichtlich mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind. Besagte Drogen wurden aufgrund des Arzneimittelgesetzes verboten. Die Strafbestimmungen in § 84 beziehen sich auf das Zuwiderhandeln einer Verordnung gemäß § 5 Abs. 1 (genau die Verordnung, die das Verbot regelt). Allerdings bezieht sich diese Verordnung auf das Inverkehrbringen, den Import und richtet sich an alle Händler. Der Besitz und der Konsum von Einzelpersonen stehen nicht unter Strafe, da es nicht im Suchtmittelgesetz bzw. der Suchtgift- bzw. Psychotropenverordnung geregelt wurde.

 

Da das synthetische „Lava Red“ genauso wie „Monkey go bananas“ eine viel stärkere Wirkung hat, als Cannabis, gilt absoluter Handlungsbedarf. In den letzten Wochen war in den Medien immer wieder von einer steigenden Zahl an Jugendlichen die Rede, welche nach dem vermeintlich harmlosen Konsum mit massiven gesundheitlichen Beschwerden im Krankenhaus behandelt werden mussten. Das Rauchen dieser „Kräutermischungen“, von denen niemand die genauen Inhaltsstoffe kennt, kann zu Atemnot, Krämpfen, Überkeit, Schweißausbrüchen gefährlichen Herzrhythmusstörungen und Bewusstlosigkeit führen. Um den ernst der Lage zu unterstreichen und den Behörden die Möglichkeit zu geben in entsprechendem Umfang einzuschreiten, ist ein Verbot im Suchtmittelgesetz erforderlich. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden.

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass „Lava red“ und „Monkey go bananas“ umgehend nach dem Suchtmittelgesetz verboten werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 30. März 2011