1487/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 30.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
betreffend Strafbarkeit des Anfütterns
„Anfüttern“ bezeichnet die Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger.
Bis zum Sommer 2009 war jede Geschenkannahme durch einen Amtsträger im Hinblick auf die jeweilige Amtsführung strafbar. Ein konkreter Zusammenhang zwischen Geschenkannahme und konkretem Amtsgeschäft war hierbei nicht Teil der Strafbarkeitsvoraussetzung. Diese scharfe und wirksame strafrechtliche Bestimmungen wurde allerdings bis zur Unkenntlichkeit entschärft (BGBl. I Nr. 98/2009 in Kraft seit 1.9.2009):
·
"Anfüttern"
ist nunmehr erlaubt. Voraussetzung: Es wird kein konkretes Amtsgeschäft in
Aussicht gestellt.
So kann etwa ein Bauunternehmer Zuwendungen an die Gemeinde oder an bestimmte
Politiker leisten, solange ihm dafür nicht ein konkreter Vorteil
versprochen wird oder zumindest, solange man das nicht nachweisen kann. Der
Nachweis, dass ein Amtsträger einen Vorteil mit dem Vorsatz angenommen
hat, zukünftig pflichtwidrige Handlungen zu begehen, wird hier nur in den
seltensten Fällen gelingen.
· Die reine Klimapflege ist - unabhängig von der Höhe – nicht strafbar. Nicht nur die Einladung von Amtsträgern zu den Salzburger Festspielen, sondern auch die Einladung zur Bärenjagd nach Alaska ist straflos.
Mit diesem "Korruptionsstrafrechtsaufweichungsgesetz" (ehem. BMJ-Sektionschef Wolgang Bogensberger) wurde der Korruption in Österreich wieder Tür und Tor geöffnet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch längstens bis 31.5.2011 eine Novelle des Korruptionsstrafrechts vorzulegen, die das Anfüttern und Anfüttern lassen unabhängig vom Zusammenhang mit einem konkreten Amtsgeschäft sanktioniert.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.