1488/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 30.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Grünewald, Musiol, Schwentner, Freundinnen und Freunde
betreffend gesetzliche Obergrenze für die bei IVF eingesetzten Embryonen
Aus Anlass der in den letzten Tagen im AKH stattgefunden Geburt von Fünflingen nach einer Hormonstimulation gab es eine Reihe von Stellungnahmen zum Thema Mehrlingsschwangerschaften als Folge der Reproduktionsmedizin.
In Österreich ist die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften als Folge der Reproduktionsmedizin viel zu hoch, mit einem Frühgeburten-Anteil von 11 % liegt Österreich im internationalen Spitzenfeld.
Die neonatologischen Intensivstationen sind überfüllt, oft müssen Kinder wegen Platzmangels von den Müttern getrennt in andere Spitäler verlegt werden.
Eine Mehrlingsschwangerschaft ist kein Erfolg der Reproduktionsmedizin, sondern eine Komplikation, ist sie doch ein Risiko für Mutter und Kinder.
Nicht nur stellen Schwangerschaft und Geburt eine große Belastung für die Mütter dar, auch das Risiko für die Kinder, von späteren Entwicklungsstörungen oder Behinderungen betroffen zu sein, ist hoch.
Eine Arbeitsgruppe im Obersten Sanitätsrat hat konkrete Empfehlungen für den Gesetzgeber ausgearbeitet. Es wird eine Obergrenze von 2, in gut begründeten Ausnahmefällen höchstens 3, eingesetzten befruchteten Eizellen empfohlen.
Auch jetzt ist dies bereits eine geltende Empfehlung der Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, wird aber von einigen privaten Instituten nicht eingehalten.
Eine gesetzliche Regelung ist daher notwendig.
In Schweden wurde die Anzahl gesetzlich sogar mit nur einem Embryo begrenzt („Single Embryo Transfer“).
Weiters soll von den Instituten nicht nur die Schwangerschaftsrate, sondern die Zahl der tatsächlich geborenen Kinder („Baby-take-home-Rate“), sowie der Anteil von Ein- und Mehrlingsgeburten erhoben werden. Ebenso sollen auch die privat bezahlten IVF-Zyklen genau dokumentiert werden.
Für die Hormonstimulation, die derzeit von jedem/jeder niedergelassenen Facharzt/Fachärztin für Gynäkologie durchgeführt werden darf, schlägt die Arbeitsgruppe die Einführung eines Zertifikates vor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zuzuleiten, welche die Umsetzung der Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates betreffend Reproduktionsmedizin, insbesondere eine Obergrenze bei der Anzahl der bei IVF eingesetzten befruchteten Eizellen, beinhaltet.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.