1497/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Sicherstellung einer adäquaten, dem Vergehen entsprechenden Bestrafung bei missbräuchlicher Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO

 

 

 

Die missbräuchliche Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO ist eine grobe Missachtung allen behinderten Menschen gegenüber, die zu Recht dieses Dokument in Anspruch nehmen müssen.

Eine Verwaltungsstrafe von 220 Euro ist daher für ein solches Vergehen ungenügend.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es bei missbräuchlicher Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO nunmehr zu einer adäquaten, dem Vergehen entsprechenden Bestrafung kommt.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.