1513/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Spekulation mit Spendengeldern

 

Spenden an mildtätige Organisationen können steuermindernd geltend gemacht werden. So soll ein Anreiz geschaffen werden, diese finanziell zu unterstützen. Die Strukturen dieser Vereinigungen sind jedoch in vielen Fällen intransparent. Wofür erhaltene Spendengelder im Detail verwendet werden, lässt sich meist nicht nachvollziehen. Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ berichtete, investierte eine Diözese Mittel aus der Dreikönigsaktion in Immobilienaktien.

Spendenfreudige Bürger werden darüber nicht informiert gewesen sein, sondern handelten in der Annahme, bedürftige Menschen direkt zu unterstützen. Diese Art, Spenden zu investieren, hat deshalb makabre Züge. Um diesen Missbrauch für die Zukunft ausschließen zu können, bedarf es neuer gesetzlicher Richtlinien zum Umgang mit Spendengeldern. Organisationen, die Zuwendungen erhalten, die steuermindernd geltend gemacht werden können, soll Spekulation mit diesen Mitteln gesetzlich untersagt werden. Ebenso wie Körperschaften öffentlichen Rechts, die dasselbe Privileg genießen.

Um den rechtmäßigen Umgang mit den erhaltenen Geldern auch gegebenenfalls überprüfen und gewährleisten zu können, sollen die genannten Organisationen und Körperschaften verpflichtet werden, die genaue Verwendung erhaltener Zuwendungen offenzulegen – ebenso wie etwaige Rücklagen und deren Herkunft.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Folgendes beinhaltet: Mildtätige Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts, an die Zuwendungen steuermindern geltend gemacht werden können, sollen gesetzlich verpflichtet werden, die detaillierte Verwendung von Spendengeldern und allfällige Rücklagen offenzulegen. Zudem soll Spekulation mit Spendengeldern untersagt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.