153/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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Entschließungsantrag

gemäß § 26 GOG-NR

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, List

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kostenersatz für Alarmstarts durch den jeweiligen Verursacher

 

 

Immer wieder müssen Flugzeuge des österreichischen Bundesheeres zur Identitätsfeststellung von nicht registrierten Flugzeugen eingesetzt werden. Glücklicherweise stellt sich immer wieder heraus, dass die Piloten dieser Flugzeuge schlicht und einfach vergessen, den Transponder einzuschalten, der zur Identifizierung von Flugzeugen vom Boden aus dient.

Durch solche so genannten „No Radio Control-Flüge“, die laut Aussagen der zuständigen Stellen in den Militärkommanden und im Bundesministerium für Landesverteidigung, „nichts Außergewöhnliches“ darstellen, sondern „öfter vorkommen“, entstehen dem Bundesministerium für Landesverteidigung Jahr für Jahr erhebliche Kosten.

 

Unabhängig von der Frage, wie oft solche Vorfälle durch welche Fluglinien verursacht werden, sollte jedenfalls die Übernahme der Kosten durch die verursachenden Fluglinien ins Auge gefasst werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, im Einvernehmen mir dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten eine Regelung zu schaffen, die eine Übernahme der Kosten für Alarmeinsätze zur Identifizierung von Flugzeugen durch die verursachenden Fluglinien sicherstellt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss beantragt.

 

Wien, 3. Dezember 2008