1531/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Finanzierung einer Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat

Auf Seite 154 des Regierungsprogramms ist die Errichtung einer betreuten Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat festgeschrieben. Die Finanzierung seitens des Bundesministeriums für Frauen und Öffentlichen Dienst wurde im Frauenbudget 2009 berücksichtigt. Da die Finanzierung aber auch zur Hälfte vom Innenministerium übernommen werden sollte, folgten Gespräche zwischen den beiden Bundesministerinnen.

Vollmundig ließ man seit diesem Moment an die Öffentlichkeit wissen, dass die Errichtung dieser Notunterkunft für Zwangseheopfer einen entscheidenden Schritt für die Integration von Migrantinnen darstelle, welche aufgrund einer kulturell-religiös geprägten Tradition kein selbstbestimmtes Leben führen. Im Zuge dieser Diskussionen forderte die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Jänner 2011 den Strafrahmen für Zwangsverheiratungen zu erhöhen und kündigte an, diesbezügliche Gespräche mit der Bundesministerin für Justiz führen zu wollen.

Leider führten weder die Gespräche über die Co-Finanzierung seitens des Innenministeriums, noch die über eine Erhöhung des Strafrahmens bis dato zu einem Ergebnis. Nachdem im Innenministerium im April 2011 ein Staatssekretariat für Integration neu eingerichtet wurde, sollte einer Finanzierung von Notwohnungen für Betroffene von Zwangsheirat seitens des Bundesministeriums für Inneres nichts mehr im Wege stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, umgehend Gespräche sowohl mit der Bundesministerin für Inneres bzw. dem Staatssekretär für Integration zu führen, um die Finanzierung der Notunterkunft für Betroffene von Zwangsheirat sicherzustellen, als auch mit der Justizministerin über eine etwaige Erhöhung des Strafrahmens für Zwangsverheiratungen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss beantragt.