1534/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
betreffend In-Vitro-Fertilisation (IVF) - Anzahl der transferierten Embryonen
Die mittels In-Vitro-Fertilisation „gezeugten" Kinder nehmen kontinuierlich zu. In dem Ausmaß, als die Zeugungsfähigkeit männlicher Spermien abnimmt und das Erstgebäralter von Frauen – und damit das reproduktiv nicht mehr so fruchtbare Alter – steigt, nimmt auch die Inanspruchnahme der IVF zu.
Die Fortpflanzungsmedizin hat sich zum Ziel gesetzt, kinderlosen Paaren zu dem erwünschten Kindersegen zu verhelfen. Die Praxis zeigt, dass bei den Betroffenen der seelische Leidensdruck besonders stark ist und daher werden im Zuge der IVF erhöhte Risiken für die Frauen selbst, aber auch für die mittels IVF entstandenen Kinder oftmals in Kauf genommen. Um eine möglichst hohe Schwangerschaftschance zu erreichen, werden den Frauen häufig mehr als ein, ja bis zu vier Embryonen transferiert - in Einzelfällen wird von der Transferierung von bis zu 7 Embryonen berichtet.
Die Transferierung mehrerer Embryonen erhöht zwangsläufig auch die Rate von Mehrlingsschwangerschaften. Daten belegen, dass sowohl in Deutschland als auch in Österreich zwischen 40 und 50 Prozent aller Kinder aus reproduktionsmedizinischen Interventionen Mehrlingskinder sind. Diese Entwicklung in der Reproduktionsmedizin kann keinesfalls als Erfolg gewertet werden, denn bereits eine Zwillingsschwangerschaft ist mit einem deutlich höheren Risiko behaftet. Beispielsweise ist die Frühgeburtlichkeit, und hier insbesondere die frühe Frühgeburtlichkeit proportional zur Anzahl der Mehrlinge. Je höhergradiger die Mehrlingsschwangerschaft, umso früher kommen die Kinder zur Welt, umso invasiver, längerfristiger und risikoreicher ist die neonatologische Intensivbehandlung. Nicht selten versterben diese Kinder nach langer intensivmedizinischer Behandlung oder werden mit einer Behinderung aus der neonatologischen Versorgung entlassen.
Es müssen daher Wege gefunden werden, um diese Mehrlingsschwangerschaften und das damit verbundene hohe Risiko zu reduzieren, ohne gleichzeitig eine wesentliche Senkung der Schwangerschaftsraten zu riskieren. Beispiele aus
mehreren europäischen Ländern haben gezeigt, dass es möglich ist, durch eine Beschränkung der Zahl der transferierten Embryonen das Mehrlingsrisiko drastisch zu senken. Beispielsweise belegen aktuelle Daten aus Schweden, dass seit Beginn des elektiven Single-Embryo-Transfers (eSET) im Jahr 2001 die Inzidenz von Mehrlingsgeburten nach IVF deutlich gesunken ist und nur noch knapp über der durch natürliche Empfängnis gezeugten Kinder liegt.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzulegen, indem eine Höchstzahl der im Rahmen der IVF zu transferierenden Embryonen verankert ist.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.