154/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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Entschließungsantrag

gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Jury

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neustationierung einer Haflinger-Tragtierstaffel in Kärnten

 

Durch die Verlegung der Haflinger-Tragtierstaffel des Jägerbataillons 26 nach Hochfilzen in Tirol ist auch ein kurzfristiger Einsatz der Haflinger in Kärnten nicht mehr möglich.

 

Die Tiere haben in der Vergangenheit speziell bei Katastropheneinsätzen unzählige Male ihre besondere Ausdauer und Stärke bewiesen und waren somit immer wieder eine außerordentliche Unterstützung für unsere Soldaten. Die Leistungsfähigkeit eines Haflingers im Einsatz und hier speziell im unwegsamen und gebirgigen Gelände spricht ohnehin für sich. Sämtliche Alternativen sind um ein vielfaches aufwendiger und kostenintensiver

 

Die geographischen Voraussetzungen lassen jedenfalls eine Neustationierung einer Haflinger-Tragtierstaffel in Kärnten – speziell in Spittal an der Drau – mehr als sinnvoll erscheinen. Immerhin sind die Haflinger am Standort Spittal auf Grund der langjährigen positiven Erfahrung der Bevölkerung zu einer Institution geworden. Die Kärntner Bevölkerung steht in enger Verbundenheit zu den Tieren, die sehr oft zu ihrem Schutz im Einsatz waren.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Landesverteidigung wird aufgefordert, umgehend Maßnahmen für eine Neustationierung einer Haflinger-Tragtierstaffel am Kasernenstandort Spittal an der Drau zu setzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss beantragt.

 

Wien, 3. Dezember 2008