1563/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
18.05.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Forschungsgesetz („Forschungsmedizingesetz“)
Nicht nur die Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt wünschte sich bereits anlässlich ihrer Wiederbestellung im Winter 2009 ein eigenes Forschungsgesetz[1], in welchem offene Fragen, wie etwa Forschung an embryonalen Stammzellen, Nabelschnurblutbanken oder andere, geregelt werden könnten. Auch andere ExpertInnen[2] sind der einhelligen Meinung, dass Österreich dringenden Handlungsbedarf für eine Normierung der Forschung am Menschen hat. Die Rechtssicherheit ist für viele ethisch heikle Fragen nicht gegeben[3].
Interministerielle Arbeitsgruppe "Neue Rechtsgrundlagen für biomedizinische Forschung in Österreich": Der Ministerrat beauftragte die Bundesminister/innen für Wissenschaft und Forschung, Justiz, Gesundheit sowie Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst mit der Erarbeitung neuer rechtlicher Grundlagen für den Bereich der medizinischen Forschung, die den aktuellen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen gerecht werden und die Empfehlungen der Bioethikkommission zur "Forschung an humanen embryonalen Stammzellen" berücksichtigt. Ziel des Prozesses ist eine moderne und einheitliche gesetzliche Regelung für die medizinische Forschung, die aus Sicht des BMWF insbesondere klare Regelungen für folgende Bereiche enthalten sollte: Forschung an nichteinwilligungsfähigen Patient/innen; Biobanken; Forschungskontrollierende Ethikkommissionen; Stammzellenforschung.
1. Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe auf Beamtenebene, die bis Herbst 2009 eine Punktation über die Inhalte eines ForschungsmedizinG erarbeitet und Optionen zu den unterschiedlichen Fragestellungen darstellt.
2. Öffentliche Diskussion der Punktation im Herbst 2009 (Parlamentarische Enquete?).
3. Fertigstellung der Regierungsvorlage bis zum 1. Quartal 2010. Begutachtung und Ministerratsbeschluss bis Jahresmitte 2010.
4. Parlamentarische Behandlung und Beschlussfassung in zweiter Jahreshälfte 2010.
Fakt ist: Die AG hat ein einziges Mal getagt. Seither ist nichts mehr geschehen. Die Ambitionen der TeilnehmerInnen sind somit im Sand verlaufen, die Hoffnung der Betroffenen, endlich klare Regelungen zur Übersichtlichkeit und Verbesserung wissenschaftlicher Arbeit zu haben, die über bestehende Gesetze wie etwa das Arzneimittelgesetz und das Universitätsgesetz hinausgehen, ist der Resignation gewichen. Dabei sind bindende Regelungen nicht nur für PatientInnen und Wissenschafter wünschenswert, sondern, aufgrund laufend einlangender neuer Erkenntnisse in Sachen biomedizinischer Forschung, auch für den Gesetzgeber dringend notwendig.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert,
· die unterbrochene Arbeit der interministeriellen Arbeitsgruppe "Neue Rechtsgrundlagen für biomedizinische Forschung in Österreich“ umgehend wieder aufnehmen zu lassen,
· bis zum 1. April 2012 einen entsprechenden Ministerialentwurf vorzulegen,
· sich in diesem Zusammenhang massiv dafür einzusetzen, dass die Biomedizinkonvention des Europarates ehestmöglich unterzeichnet und ratifiziert wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.
[1] APA0290 5 CI 0393 II/XI Di, 20.Okt 2009
[2] http://www.chirurgie-ges.at/index.php?option=com_content&task=view&id=223&Itemid=122,
51. Österreichischen Chirurgenkongress (2. - 4. Juni 2010, Linz).
[3] In anderen Ländern bietet die Gesetzeslage mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten - u.a. auch gegen das bisweilen nicht nachvollziehbare Urteil einzelner Ethikkommissionen. Diese könnten als Vorlage dienen, etwa die Schweiz oder Frankreich.
[4] Zur Humanforschungsfrage sind die wichtigsten Gesetze die folgenden:UG, AMG, MPG, KaKuG, FmedG (implizit), GTG;