1566/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend Briefwahl ausschließlich für Auslandsösterreicher

 

 

Nach der Nationalratswahl 2008 wurde klar, dass die Briefwahl kein Segen für unsere Demokratie darstellt. Es wurden Briefwahlkarten, die bei der Post hinterlegt wurden, nicht mehr aufgefunden. Auf der Verständigung der Hinterlegung wurde schließlich von Mitarbeitern der Post nicht auffindbar vermerkt. Briefwahlkarten konnten per Post durch die so genannten Schummelwähler nach der ersten Hochrechnung und dem Schließen der letzten Wahllokale um 17 Uhr aufgegeben werden. Weiters wurden Briefwahlkarten ohne Stimmzettel an die Wahlberechtigten zugesandt.

 

Folgende Prinzipien des Wahlrechts wurden und werden durch die Briefwahl verletzt:

 

Das allgemeine Wahlrecht (26 Abs. 1 und 4 B-VG, Art. 8 Staatsvertrag von Wien und Artikel 2 Ziffer 1 Richtlinie 93/109/EG)

 

Das freie Wahlrecht (Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 8 Staatsvertrag von Wien und Art. 3 1. Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention).

 

Das geheime Wahlrecht (Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 8 Staatsvertrag von Wien und Art. 3 1. Zusatzprotokoll der Menschenrechtskonvention.

 

Das persönliche Wahlrecht (Art. 26 Abs. 1 B-VG).

 

 

Es gilt nicht nur die Frist des Einlangens der Briefwahlkarten zu verkürzen oder abzuschaffen, sondern auch die Möglichkeit der Manipulation vor dem Versenden der Wahlkarten an den Stimmberechtigten und nach der Rücksendung an die Behörde durch den Stimmberechtigten und das gemeinsames Wählen (z.B. in Kaffehäusern) hintanzuhalten.


 

Für die Stimmberechtigten muss daher eine Möglichkeit geschaffen werden, die Ausübung des Wahlrechts vor dem Wahltag vor einer örtlichen Wahlbehörde zu ermöglichen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesnovellen zur Nationalratswahlordnung, Europawahlordnung und zum Bundespräsidentenwahlgesetz vorzulegen, die die Briefwahl nur mehr für die Auslandsösterreicher gestattet und eine vorzeitige Stimmabgabe bei den zuständigen Wahlbehörden ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss.