1576/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.05.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Elmar Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Stärkung des vorbörslichen Wagniskapitalmarktes
Forschung und Entwicklung sind bestimmende Faktoren für den Wirtschaftsstandort Österreich. Um die Positionierung unseres Landes mittel- und langfristig gegenüber außereuropäischen Volkswirtschaften verteidigen zu können, bedarf es grundlegender rechtlicher Modernisierungen.
Neben Großunternehmen und der Industrie haben auch Klein- und Mittelunternehmen großes innovatives Potential. Für den letztgenannten Unternehmenskreis ist der Zugang zu Kapital in der Regel problematischer als für börsennotierte Unternehmen. Neben der Bereitstellung von Kapital werden von der Private-Equity-Branche häufig auch Managementleistungen erbracht. Dieser Sektor übernimmt daher eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe als Bindeglied zwischen Kapitalangebot und –nachfrage.
Die oft unter dem Begriff „Venture Capital“ zusammengefassten Finanzierungsformen der Frühphasen- und Wachstumsfinanzierung junger Unternehmen dienen meist nicht der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung des typischen Mittelständlers, sondern der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen. Ziel eines zu schaffenden Private-Equitiy-Gesetzes soll sein, den rechtlichen Rahmen für Wagniskapital zu verbessern. Die im internationalen Vergleich geringe Eigenkapitalquote österreichischer Unternehmen verleiht dieser Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung besondere Bedeutung.
Gesunde heimische Unternehmen sind in Zeiten der Globalisierung mehr denn je Eckpfeiler unseres Wohlstandes und funktionierenden Gemeinwesens. Die Empirie zeigt, dass es eine überdurchschnittliche Entwicklung von durch Private Equity finanzierten Unternehmen im Bereich der Ausgaben für Forschung gibt. Die FTI-Strategie sieht eine deutliche Erhöhung von privatem Kapital im F&E-Bereich vor. Bis zum Jahr 2020 soll es unter anderem durch die verstärkte Einbindung privater Geldgeber gelingen, die Ausgaben im genannten Bereich von aktuell 2,76 auf 3,76 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen.
Im internationalen Vergleich hat Österreich auf dem Wagniskapitalmarkt großen Aufholbedarf. Um das bestehende Potential auszuschöpfen, ist es unumgänglich, ein eigenes Gesetz zu schaffen, das die steuerlichen und rechtlichen Bedingungen des Private-Equity-Geschäftes regelt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage für ein gesondertes Privat-Beteiligungsgesetz zuzuleiten, das insbesondere die steuerliche Begünstigung von Beteiligungen an Unternehmen in Form von Private Equity vorsieht."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.