158/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Beseitigung der Pensionsprivilegien in der Österreichischen Nationalbank  und  Kürzung  der  bald  über 2  Mrd  Euro  schweren  OeNB Pensionsreserve

Bereits im Jänner 1996 wurde von Abg. Dolinschek und Kollegen im Sinne der Beseitigung von Privilegien in der Österreichischen Nationalbank ein Entschließungsantrag mit der Zielsetzung eingebracht, „durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen eine Harmonisierung der Pensionssysteme dadurch zu erreichen, dass das Pensionsrecht des ASVG auch auf die Bediensteten der OeNB anzuwenden ist."

Die in der Folge von der OeNB selbst in Angriff genommene „Pensionsreform" änderte nichts am Umstand, dass neu eintretende OeNB-Mitarbeiter gegenüber ASVG-Pensionisten nach wie vor große Vorteile genießen. Diese Tatsache hat den Rechnungshof in einem entsprechenden Prüfbericht (Reihe Bund 2006/9 Bd.3 (Österreichische Nationalbank; Pensionsvorsorge) zu folgender Kritik veranlasst: „Die OeNB führte (...) für die ab 1. Mai 1998 aufgenommenen Dienstnehmer ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell ein. Dieses orientierte sich an den für die OeNB Dienstnehmer schon zuvor bestehenden günstigen Rahmenbedingungen. Dadurch blieb die erhebliche Besserstellung des neuen Pensionssystems der OeNB gegenüber dem ASVG-Svstem weiterhin bestehen.“

Mit der im Jahr 1998 eingeführten neuen Dienstordnung wurde für neu eintretende Mitarbeiter ein sogenannter Schlusspensionskassenbeitrag eingerichtet. „Er sorgt dafür, dass Mitarbeiter auch in Zukunft mit bis zu 80 % des Letztbezugs in Pension gehen,“ so der Rechnungshofpräsident gegenüber der Tageszeitung Kurier vom 23.02.2008.

Diese Pensionsprivilegien spiegeln sich eindrucksvoll in der Höhe der Brutto- Durchschnittspensionen der OeNB wider, die bei rund 69.700 Euro (4646 Euro 15 mal pro Jahr) liegen. Durch das lukrative Pensionssystem entstehen letztlich Nachteile für die Steuerzahler, denn - so der Rechnungshof - beeinträchtigt jede Zahlung (somit auch die Dotierung der Pensionsreserve, die im Jahr 2006 rund 1,9 Mrd. Euro für 1.297 Pensionsbezieher ausmachte) den Gewinn der Nationalbank und damit die Höhe der Gewinnausschüttung an den Bund. Im Jahr 2015 wird laut Rechnungshof die Pensionsreserve ihren Höchststand mit über 2 Mrd Euro erreichen.


Im Sinne einer raschen Harmonisierung der Pensionssysteme, einer Beseitigung der OeNB-Pensionsprivilegien und einer damit verbundenen raschen Senkung der Pensionsreserve in Milliardenhöhe und stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur pensionsrechtlichen Gleichstellung der Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank mit ASVG-Versicherten vorzulegen, Maßnahmen zur Beseitigung der OeNB-Pensionsprivilegien einzuleiten, um so die mit fast 2 Mrd Euro dotierte OeNB-Pensionsreserve zu verringern und diese Mittel im Sinne der derzeitigen Teuerung den Österreichern zukommen zu lassen."

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten eine Zuweisung dieses Antrages an den Finanzausschuss.